Steigende Nachfrage nach Studienanfängerplätzen im Jahre 2012
Stuttgart. Im Jahre 2012 werden in Baden-Württemberg die letzten Absolventen des neunjährigen und die ersten Absolventen des achtjährigen Bildungsgangs die allgemein bildenden Gymnasien verlassen. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat sich am Donnerstag, 16. Juni 2005, auf Antrag der SPD mit den Vorbereitungen der baden-württembergischen Hochschulen wie auch der Landesregierung auf die vielfältigen Probleme im Zusammenhang mit dem „verdoppelten“ Abiturientenjahrgang des Jahres 2012 befasst. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, hat die Landesregierung zur Bewältigung dieser Aufgabe eine interministerielle Arbeitsgruppe „Doppelte Abiturjahrgänge“ berufen, die ihren ersten Bericht im Herbst 2005 vorlegen wird. Das baden-württembergische Hochschulzulassungsrecht sieht vor, so Klunzinger, dass die Studienplätze zu 90 Prozent nach Auswahlkriterien, die die Hochschulen selbst bestimmen, und zu 10 Prozent nach Wartezeit vergeben werden. In der Selbstauswahlquote wird die Auswahlentscheidung aufgrund einer Kombination der schulischen Leistungen, in der Regel der Abiturdurchschnittsnote, und einem anderen Auswahlkriterium getroffen. Andere Auswahlkriterien sind z. B. die Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, Praktika, andere außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben, das Ergebnis eine Studierfähigkeitstests oder eines Auswahlgesprächs. Gerade das erweiterte Auswahlverfahren bietet auch Bewerbern mit weniger guten Schulnoten die Chance, durch die Berücksichtigung von außerschulischen Leistungen und Qualifikationen, die für den gewünschten Studiengang von Bedeutung sind, einen Studienplatz zu erhalten. Klunzinger sieht damit die Chancengleichheit zur Studiumsaufnahme gewahrt. Mögliche Raum- bzw. Lehrengpässe an den Hochschulen des Landes sind trotz des starken Flächenaufbaus in der Vergangenheit punktuell zu erwarten. Um diese zu überwinden, bieten sich zeitlich begrenzte „Raummietmodelle“ an. Nach der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs „Bauunterhaltung und Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude“ vom Oktober 2004 weist Baden-Württemberg mit 1,35 Studierenden pro flächenbezogenem Studienplatz nach dem Saarland die zweitgünstigste Auslastungssituation unter allen Ländern auf. Die beispielsweise für Nordrhein-Westfalen errechnete Quote von 2,27 Studierenden pro Studienplatz wird im Land selbst in der Phase der Spitzenlast nicht erreicht werden. Ein zusätzlicher Personalbedarf im Lehrbereich soll durch den Einsatz von Lectures - etwa für die Grundausbildung und Faktenkurse - nach angelsächsischem Vorbild gedeckt werden.