Stellungnahme der Landtagsverwaltung zum Urteil wegen Versetzung des ehemaligen Landtagsdirektors in den einstweiligen Ruhestand

Stuttgart. Über das heute bekannt gegebene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, wonach die Versetzung des früheren Landtagsdirektors Ulrich Lochmann im Mai 2011 in den einstweiligen Ruhestand aufgehoben wird, hat sich die Landtagsverwaltung überrascht gezeigt. Dies teilte die Landtagspressestelle am Freitag, 2. Dezember 2011, mit. Sobald die Begründung des Urteils vorliegt, will die Landtagsverwaltung prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Ausdrücklich weist die Landtagsverwaltung auf die bislang übliche Praxis hin, wonach die Entlassung von politischen Beamten immer ohne schriftliche Begründung erfolgt sei. Dies habe auch für die Entlassung der Ministerialdirektoren in Baden-Württemberg im Mai 2011 gegolten.
Im Übrigen lag laut Landtagsverwaltung der Versetzung des früheren Landtagsdirektors in den einstweiligen Ruhestand ein einstimmiger Beschluss des Präsidiums vom 12. Mai 2011 zugrunde.