Straub: Landtag von Baden-Württemberg ist ein Teilzeitparlament
Der von den GRÜNEN vertretenen Ansicht, beim baden-württembergischen Landtag handele es sich um kein Teilzeitparlament und deshalb sprächen verfassungsrechtliche Gründe gegen die geplante Reform der Abgeordnetenzulagen, ist Landtagspräsident Peter Straub (CDU) heftig entgegengetreten. Wie Straub am Mittwoch, 8. Mai 2002, in Stuttgart erklärte, werde das Selbstverständnis des Landtags von Baden-Württemberg als Teilzeitparlament vor allem durch drei Merkmale deutlich. Zum einen beruhe der Sitzungsplan des Landtags auf dem Verständnis, dass den Abgeordneten neben der parlamentarischen Arbeit ausreichend Freiraum für eine berufliche Tätigkeit verbleibe. Bei durchschnittlich 7,5 Sitzungstagen pro Monat, so Straub, könne man wahrlich nicht von einem Vollzeitparlament sprechen. In den Landtagen der anderen Flächenstaaten sei die Sitzungsbelastung erheblich größer. Im Übrigen habe eine weiterhin ausgeübte berufliche Tätigkeit den Vorteil, dass die Abgeordneten mehr Bodenhaftung hätten. Als weiteres Indiz für das Teilzeitparlament nannte Straub die Höhe der Abgeordnetenentschädigung, die in vergleichbaren Landtagen, die sich als Vollzeitparlament verstünden, wesentlich höher sei. So koste der Landtag von Baden-Württemberg pro Einwohner und Jahr 3,72 Euro, während dieser Betrag etwa in Nordrhein-Westfalen bei 4,80 Euro liege, in Hessen bei 5,98 Euro und in Bayern bei 6,72 Euro. Laut Straub macht dies deutlich, dass ein Übergang zu einem Vollzeitparlament für den Steuerzahler in Baden-Württemberg sehr teuer würde. Schließlich verwies Straub auf die Inkompatibilität in Baden-Württemberg, also die Vereinbarkeit einer Mandatsausübung mit der Tätigkeit als Beamter, die in Baden-Württemberg viel großzügiger geregelt sei als in den anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg seien nur gewisse Beamtengruppen inkompatibel. "Diese weiche Inkompatibilitätsregelung ist charakteristisch für das Verständnis als Teilzeitparlament, weil sie eben auch den öffentlich Bediensteten grundsätzlich die Ausübung ihres Berufs erlaubt", betonte der Landtagspräsident.