Terrorismusbekämpfung:

Land passt sich Bundesgesetz an Stuttgart. Die Änderungen des Landesverfassungschutz-, des Landessicherheits¬überprüfungs- und des Landesdatenschutzgesetzes wurden heute gemäß den Vorgaben des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes im Innenausschuss des Landtags bei einer Gegenstimme der Grünen beschlossen. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 21. September 2005, mitteilte, liegt der Schwerpunkt der Gesetzesänderungen darin, dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die nötigen gesetzlichen Befugnisse zu geben, damit es seinen Aufgaben, insbesondere in der Bekämpfung des Terrorismus, besser gerecht werden kann. Wesentliche Änderungen sind: 1. Das LfV soll entsprechend der Regelung für das Bundesamt für Verfassungsschutz das Recht erhalten, auch solche Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten, da sie ein gefährlicher Nährboden für den wachsenden Terrorismus sind. 2. Das LfV soll die Befugnis erhalten, bestimmte Auskünfte bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Luftfahrtunternehmen sowie von Erbringern von Postdienstleistungen, Telekommunikationsdiensten oder Telediensten einzuholen. 3. Das LfV soll mitwirken bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach dem Waffen-, Sprengstoff- oder Jagdrecht sowie bei ausländerrechtlichen Verfahren. 4. Die Altersgrenze für die Speicherung von Erkenntnissen über Jugendliche in Dateien soll von 16 auf 14 Jahre abgesenkt werden. 5. Der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, insbesondere zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz soll weiter verbessert werden. Darüber hinaus soll ermöglicht werden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in eng begrenztem Umfang einschlägige Erkenntnisse auch an Private, insbesondere an Unternehmen der Daseinsvorsorge, weitergeben kann. 6. Der Informationsaustausch innerhalb der Verfassungsschutzbehörde soll optimiert werden. Um die Gefahr von Informationsverlusten zu minimieren und die Möglichkeit zu verbessern, sog. Schläfer aufzuspüren, sollen die Löschungsfristen von 10 auf 15 Jahre verlängert werden. Bei Jugendlichen bleibt es bei der bisherigen Regelung.