Toto-Lotto-Annahmestellen sind besonders für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Kioske von großer Bedeutung

 

Stuttgart. Bis zum 30. Juni 2013 muss in Baden-Württemberg laut Landesglücksspielgesetz die Zahl der Toto-Lotto-Annahmestellen auf maximal 3.300 begrenzt sein. 3.136 Anträge auf Einrichtung solcher Stellen sind bereits genehmigt. Dies wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss anlässlich der Beratung eines CDU-Antrags bekannt.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, bedürfen Annahmestellen einer Erlaubnis, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt wird. Es sei allein Entscheidung der Staatlichen Toto-Lotto-GmbH (STLG), für welche Annahmestellen sie eine Erlaubnis beantrage. Unter welchen Voraussetzungen Annahmestellen betrieben werden dürfen, sei im Landesglücksspielgesetz geregelt. Gemäß Vertriebskonzept der STLG werde die Zahl der Annahmestellen auf Basis von Einwohnerzahlen der entsprechenden Gemeinden ermittelt. Um regionalen Besonderheiten gerecht zu werden, sehe das Vertriebskonzept zudem bei der Festlegung der tatsächlichen Annahmestellenzahl Ausgleichsmöglichkeiten vor.

Laut Klein hatte die CDU in ihrem Antrag die Befürchtung geäußert, dass die Schließung von Annahmestellen gerade in kleinen Gemeinden im ländlichen Raum gravierende Auswirkungen für kleine Einzelhandelsgeschäfte und vor allem auch Kioskbesitzer sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort hätte. „Die Einnahmen der Lotto-Annahmestellen sind in vielen Fällen die wirtschaftliche Grundlage kleiner Geschäfte im ländlichen Raum. Ohne diesen Grundumsatz ist meist ein auskömmlicher Betrieb nicht möglich“, sagte Klein.

Wie Klein weiter ausführte, wird das Finanz- und Wirtschaftsministerium in der nächsten Sitzung den Ausschuss darüber informieren, in welcher Anzahl weitere Anträge auf Einrichtung einer Toto-Lotto-Annahmestelle eingereicht bzw. genehmigt wurden und ob die Ziele des Antrags Berücksichtigung fanden.