Über 2.100 Petitionen bereits eingegangen, 20 Prozent der Eingaben waren ganz oder teilweise erfolgreich
Stuttgart. In der 17. Wahlperiode sind bislang 2.111 Petitionen neu eingegangen. Das geht aus dem mündlichen Bericht des Ausschussvorsitzenden Thomas Marwein (Grüne) hervor, den er am heutigen Mittwoch, 21. Juni 2023, in der Plenarsitzung vorgetragen hat. Im Berichtszeitraum 1. Mai 2021 bis 31. Mai 2023 hat der Petitionsausschuss insgesamt 2.348 Eingaben behandelt, 667 davon sind Überhang aus der 16. Wahlperiode. Dies entspricht ungefähr den Zahlen des vergleichbaren Berichtszeitraums der vorangegangenen Wahlperiode. „Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht“, führte Marwein aus. „Jeder kann sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden. Für das Einreichen einer Petition ist kein Quorum nötig, eine Unterschrift reicht aus.“
Das Ranking mit 180 eingereichten Petitionen wird weiterhin angeführt von Bausachen, gefolgt vom Ausländerrecht (172). Mit 155 Petitionen neu auf Platz drei folgen die Kommunalen Angelegenheiten. „Dies dürfte einem engagierten Petenten zu verdanken sein, der sich in der laufenden Wahlperiode in über 80 Petitionen für die Belange von Kriegsgräbern eingesetzt hat, für die die Kommunen zuständig sind“, so der Vorsitzende. Auf Platz vier steht das Gesundheitswesen mit 145 Eingaben. „Hier schlagen noch die Petitionen mit Corona-Bezug zu Buche“, erläuterte Marwein. Das Verkehrswesen (105) und das Schulwesen (94) nehmen die Plätze fünf und sechs ein.
Rund 20 Prozent der Eingaben waren ganz oder teilweise erfolgreich, führten zu Empfehlungen an die Regierung oder wurden durch Auskunftserteilung erledigt, so Marwein. Rund 53 Prozent der Petitionen konnte nicht abgeholfen werden. „Hauptgrund dafür war, dass die angegriffene behördliche Entscheidung nicht zu beanstanden war“, betonte Thomas Marwein. Die übrigen Petitionen seien an zuständige Behörden und Institutionen weitergeleitet worden, seien unzulässig gewesen oder hätten sich anderweitig erledigt.
Insgesamt habe sich der Petitionsausschuss wieder mit einem bunten Strauß an Anliegen befasst, wie der Vorsitzende darlegte. So hätte ein Petent die zweisprachige Beschilderung im Verkehrswesen auf Schriftdeutsch und Schwäbisch gefordert. Eine Petentin forderte, dass künftig Bücher in weißer Schrift auf schwarzem Grund gedruckt werden sollten, da sie beim Lesen von schwarzer Schrift auf weißem Grund negative Auswirkungen auf die Sehfähigkeit der Augen sah. Ein weiterer Petent habe sich gegen die Einschränkung der Möglichkeit gewendet, Kuhglocken in Bussen und Bahnen mitzunehmen.
Besonders hervorzuheben, so Thomas Marwein, sei die Petition zu „Geraubten Kindern“. Der Petent setzte sich für ein bedrückendes Thema ein. Einer großen Anzahl an Kindern, die ab 1942 vor allem in den besetzten Gebieten im Osten Europas von den Nationalsozialisten entführt und auf eine oft unmenschliche Art und Weise im Wege der so genannten „Germanisierung“ linientreuen deutschen Familien zur Adoption angeboten wurden, wurde großes Leid angetan. Viele haben von ihrer Herkunft erst Jahrzehnte später oder gar nie erfahren. „Der Petitionsausschuss kam zu der Auffassung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Landtag einstimmig vor, die Petition zur Erwägung an die Regierung zu überweisen“, berichtete Marwein. Der Landtag folgte dieser Beschlussempfehlung. Auf diesen Landtagsbeschluss hin hat die Landesregierung vorgeschlagen, ein Programm unter dem Titel „Geraubte Kinder im Südwesten“ aufzulegen und den Betroffenen eine symbolische Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro als öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts zu leisten. „Es ist klar, dass das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht nicht mit finanziellen Mitteln aufgewogen werden kann“, hob der Ausschussvorsitzende hervor.