Über 6.600 Fälle von Straftaten gegen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten im Südwesten  

Stuttgart. In Baden-Württemberg sind im Jahr 2022 insgesamt 6.622 Fälle von Straftaten gegen Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste sowie gegen Vollzugsbeamtinnen und -beamte registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 573 Fälle, im Vergleich zum Jahr 2018 sogar um eine Steigerung um 890 Fälle. Das wurde am Donnerstag, 26. Oktober 2023, bei der Beratung eines Antrags der SPD-Fraktion im Ständigen Ausschuss des Landtags zur Verfolgung von Straftaten gegen Einsatzkräfte deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mitteilte. Zudem befasste sich der Ausschuss mit beschleunigten Verfahren. 

Nach Angaben des Vorsitzenden wurden von den insgesamt 6.622 Fällen 5.467 Straftaten gegen Polizeibeamte (2021: 5.049 Fälle, plus 8,3 Prozent), 930 Straftaten gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher oder Zoll-Vollstreckungsbeamte (2021: 813 Fälle, plus 14,4 Prozent), 205 Straftaten gegen Angehörige von Rettungsdiensten (2021: 178 Fälle, plus 15,5 Prozent) und 20 Straftaten gegen Angehörige der Feuerwehr (2021: 9 Fälle) verübt. Damit seien die Straftaten gegen alle fünf Opfergruppen auf ein Fünfjahreshoch gestiegen. Bei den registrierten Delikten handele es sich um Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Widerstand und tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte.  

Das Justizministerium habe mitgeteilt, dass es sich seit jeher für eine konsequente Strafverfolgung von Straftaten gegen Einsatzkräfte sowie gegen Vollstreckungsbeamte und Amtsträger einsetze. Dass Staatsanwaltschaften diese Straftaten konsequent verfolgten und sanktionierten, zeige sich an einem Anteil von Einstellungen nach Paragraf 153, 153a StPO von ca. neun Prozent. Die Strafverfolgungspraxis in diesem Kriminalitätsfeld sei Gegenstand der Erörterung auf der jährlichen Dienstbesprechung des Justizministeriums mit den Leiterinnen und Leitern der Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften im Juli 2023 gewesen. Zwischen den Teilnehmern habe Einvernehmen bestanden, dass es weiterhin erforderlich sei, derartige Straftaten konsequent zu verfolgen. Die Leiterinnen und Leiter der Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften hätten gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die aktuelle Praxis der Strafverfolgung diesem Erfordernis gerecht werde, und Optimierungsspielräume kaum noch bestehen dürften. Aus diesen Gründen bestehe nach Auffassung des Ministeriums derzeit kein Anlass für weitere Maßnahmen hinsichtlich der konsequenten Strafverfolgung von Straftaten, fasste Guido Wolf die Ausführungen zusammen. 

Zudem beriet der Ständige Ausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion über beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg. Demnach kämen beschleunigte Verfahren in Fällen mit einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage im Bereich der geringfügigen bis unteren mittleren Kriminalität zur Anwendung. Dies seien etwa Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Urkundenfälschung. Der Umfang der verhängten Strafen bei beschleunigten Verfahren bewege sich von Geldstrafen bis hin zu einjährigen Freiheitsstrafen sowohl mit als auch ohne Bewährung. 

An den Gerichtsstandorten Freiburg, Mannheim, Stuttgart, Offenburg, Karlsruhe, Heilbronn und Ulm sei zwischen Juni 2020 und Juni 2023 mit dem Projekt zur Förderung der beschleunigten Verfahren begonnen worden. Für das Modellprojekt seien bereits im Haushalt 2020/2021 aufgrund des erheblichen personellen und organisatorischen Mehraufwands bei den teilnehmenden Gerichten und Staatsanwaltschaften sechs Neustellen und im Haushalt 2022 weitere acht Neustellen geschaffen worden. 

Die Regierungsparteien hätten sich laut Guido Wolf im Rahmen der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das beschleunigte Verfahren flächendeckend stärker zur Anwendung zu bringen. Daher seien im Haushalt 2023/2024 sechs Neustellen für den flächendeckenden Ausbau beschleunigter Verfahren geschaffen worden. Diese sollen den drei weiteren Standorten Heidelberg, Konstanz und Tübingen zugewiesen werden. Die Fraktionen von Regierung und Opposition hätten in der Sitzung Unterstützung für den Ausbau des beschleunigten Verfahrens ausgedrückt, berichtete Wolf.  

Auch seien in der Sitzung die größeren erzieherischen Effekte bei beschleunigten Verfahrens betont worden. Die Fraktionen seien sich einig gewesen, dass diese schnellen Verfahren positiv zu werten seien. Auch für die Landesregierung stellten beschleunigte Verfahren ein wirksames strafverfahrensrechtliches Instrument dar, um die unter spezial- und generalpräventiven Aspekten besonders wünschenswerte rasche Sanktionierung von Straftaten im konkreten Einzelfall zu ermöglichen und gleichzeitig das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und dessen Handlungsfähigkeit weiter zu stärken, berichtete der Ausschussvorsitzende Guido Wolf.