Übertragung der Vereinsregister auf die Stadt- und Landkreise
Stuttgart. Auf Antrag der CDU hat der Ständige Ausschuss des Landtags von Baden-Württemberg in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Oktober 2003, darüber beraten, die Vereinsregisterführung aus dem Verantwortungsbereich der Amtsgerichte auszugliedern und diese auf die Kommunen und Landkreise zu übertragen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, wäre dies ein weiterer sinnvoller Schritt im Zuge der Justizreform. Umsetzbar ist diese Maßnahme jedoch nur, wenn dafür auch die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Da ein Gesetzesantrag zur Übertragung der Handels- und Genossenschaftsregister auf die Industrie- und Handelskammern und die Neuzuordnung der Vereinsregister auf die Länder in eigener gesetzlicher Zuständigkeit im Bundesrat beschlossen wurde, ist nun der Bundestag gefordert, diesem Begehren der Länder zu folgen. Die Landesregierung sagte im Ausschuss zu, sich für eine baldige Umsetzung im Bundestag einzusetzen. Nach Auffassung der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg ist eine Registerführung bei den 44 Stadt- und Landkreisen sinnvoll.