Umgang mit Kormoran bleibt umstritten
Stuttgart. Der Umgang mit dem Kormoran bleibt umstritten. Zwei Anträge von SPD und Grünen, wonach unter anderem Schonräume für den Kormoran festgelegt (SPD) bzw. die Vergrämung des Kormorans nur zeitlich befristet zugelassen (Grüne) werden soll, hat der Umweltausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juli 2010, mehrheitlich abgelehnt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, haben CDU und FDP/DVP ihre Ablehnung damit begründet, dass in der künftigen Kormoranverordnung der Landesregierung ein ausgewogener Kompromiss zwischen Fisch- und Vogelschutz gefunden worden ist. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sieht die neue Kormoranverordnung vor, dass der Abschuss von Kormoranen in Natur- und Vogelschutzgebieten ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten bleibt. Das Umweltministerium habe im Ausschuss erklärt, dass Ausnahmen nur restriktiv zugelassen werden sollen. Da der Kormoranbestand seit 2002 aber um die Hälfte zugenommen habe, dürften Kormorane außerhalb von Schutzgebieten zukünftig ohne behördliche Genehmigung abgeschossen werden. Damit sei auch eine einfachere und einheitlichere Vorgehensweise als bisher sichergestellt.
Wie Müller abschließend ausführte, hatte die SPD in ihrem abgelehnten Antrag gefordert, jeweils Schonräume für Fische und Kormorane einzurichten und die Vergrämungsmaßnahmen hierauf abzustimmen. Zudem sollte die alte Kormoranverordnung um zwei Jahre verlängert werden. Demgegenüber beinhaltete der zurückgewiesene Grünen-Antrag die Forderung, die Vergrämung des Kormorans in der neuen Verordnung nur als zeitlich befristete Ausnahme zuzulassen, wenn dies zum Schutz bedrohter Fischarten erforderlich sei.