Umweltausschuss befasst sich mit Entwicklung des Windkraftausbaus in Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich am Donnerstag, 4. Dezember 2025, auf Antrag der SPD mit dem aktuellen Stand und der Perspektive des Ausbaus der Windenergie im Land befasst. Das teilte der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mit.
SPD und FDP/DVP hätten kritisiert, dass der Windkraftausbau weiterhin nur schleppend vorankomme – insbesondere im Hinblick auf tatsächliche Inbetriebnahmen und die im Koalitionsvertrag zugesagten Ziele. Trotz steigender Investitionsinteressen und Genehmigungsverfahren zeige sich beim Bau neuer Anlagen laut SPD noch immer eine deutliche Zurückhaltung. Das Ministerium habe entgegnet, im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, die Voraussetzungen für 1.000 Windräder zu schaffen; derzeit seien 1.299 Anlagen beantragt, womit die Zusage erfüllt sei, so Karrais.
Nach Angaben des Ministeriums habe sich die Zahl der Windkraftanlagen seit 2016 zudem merklich erhöht: Im Jahr 2016 seien 561 Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.030 Megawatt (MW) in Betrieb gewesen. Zum 10. November 2025 hätten sich 817 Anlagen mit einer Leistung von 2.048 MW in Betrieb befunden. Zusätzlich seien 170 Anlagen mit einer Leistung von 1.010 MW genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. Seit 2016 seien 28 Anlagen stillgelegt und 34 im Rahmen von Repowering-Vorhaben genehmigt worden, so das Ministerium Karrais zufolge.
Zum Flächenbedarf habe das Ministerium erläutert, dass es keine einheitliche Definition gebe. Gehe man von rund 0,5 Hektar pro Anlage aus, entsprächen die versiegelten Flächen der 817 Anlagen etwa 0,011 % der Landesfläche. Vertreter der Grünen hätten betont, dass auf Flächen von ForstBW mehr möglich gewesen wäre. Die AfD habe ihre grundsätzliche Ablehnung gegenüber Windkraftanlagen bekräftigt und erklärt, diese seien weder klimaneutral noch wirtschaftlich und schadeten dem Wald. Das Ministerium widersprach und verwies darauf, dass die Emissionen der Anlagenproduktion bereits nach einem Jahr Betrieb ausgeglichen seien.
Die CDU habe betont, der Ausbau komme voran, jedoch langsamer als möglich. Ursachen seien weniger fehlende Flächen als zögerliche Verfahren und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Zwar seien Genehmigungszeiten verkürzt worden, es bestehe aber weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf – besonders bei naturschutz-rechtlichen Prüfverfahren. Das Ministerium habe die Bedeutung der frühzeitigen Einbindung von Umweltverbänden hervorgehoben, damit Unterlagen, bspw. zu Vogelarten rund um die Anlage, möglichst vollständig eingereicht würden.
Ein Schwerpunkt der Beratungen habe zudem auf den Flächen von ForstBW gelegen: Aktuell befänden sich dort 155 Anlagen mit 1.053 MW in laufenden Verfahren, darunter neun Anlagen mit 54 MW in Vorbescheidsverfahren. 18 Anlagen mit 98 MW seien in Realisierung. Aus Altverträgen (vor 2019) befänden sich acht Anlagen mit 43,1 MW im Bau. Auf den seit 2021 neu verpachteten Flächen sei bislang keine Anlage errichtet worden. Da für diese neuen Flächen noch keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vorlägen, habe bislang keine Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur stattfinden können. Seit 2017 hätten jedoch 51 Anlagen mit 235 MW auf Staatswaldflächen erfolgreich teilgenommen; Angaben zu abgelehnten Geboten würden nicht veröffentlicht.
Die Gestattungsverträge von ForstBW würden Fristen zwischen Vertragsabschluss, Genehmigungsantrag und Inbetriebnahme beinhalten. Bei Nichteinhaltung könne aus wichtigem Grund gekündigt werden; Vertragsstrafen seien nicht vorgesehen. Verzögerungen resultierten teils aus noch nicht abgeschlossenen Regionalplanungen, weshalb Projektierer abwarteten, führte Karrais aus.
Das Referenzertragsmodell des Bundes werde derzeit evaluiert. Das Ministerium habe kritisiert, dass das Modell weitere Unsicherheit für Investoren schaffe.
Das Ministerium habe zusammengefasst, dass seit 2023 zahlreiche Staatswaldflächen für Windenergie angeboten worden sind. Konkrete Aussagen zur künftig realisierten Anlagenzahl seien jedoch erst nach Abschluss der Projektplanungen möglich. Der Ausschuss habe festgehalten: Der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg sei messbar vorangekommen – es bestehe jedoch weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.