Umweltausschuss berät Stromversorgung im Land nach dem Kohleausstieg
Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Dezember 2023, auf Antrag der CDU mit dem Stromangebot und der Versorgungssicherheit im Land, insbesondere mit Blick auf den geplanten Kohleausstieg 2030, befasst. Das hat der Ausschussvorsitzende, der FDP/DVP-Abgeordnete Daniel Karrais, mitgeteilt. Auch die von der Bundesregierung angekündigte Kraftwerksstrategie wurde in der Sitzung diskutiert.
Die Antragsteller hatten beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft schriftlich erfragt, welche Konsequenzen die Landesregierung aus der Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrats (KSR) zum Fortschritt des Klimaschutzes in Baden-Württemberg für den Sektor Energiewirtschaft ziehe und wie sie sich zur geplanten Kraftwerksstrategie der Bundesregierung positioniere. Zudem wollten sie wissen, wie die Landesregierung zu Forderungen von Netzbetreibern wie der TransnetBW GmbH stehe, Kraftwerke in den Reservebetrieb zu überführen und Back-up-Kraftwerke zu bauen, die bei Netzengpässen verfügbar seien.
Das Ministerium habe Karrais zufolge in der Beantwortung des Antrags auf die Ankündigung der EnBW verwiesen, den Kohleausstieg bis 2028 vollständig umsetzen zu wollen. Dies und die voranschreitenden Planungen zu einem bundesweiten Wasserstoffkernnetz seien in der Stellungnahme des KSR positiv hervorgehoben worden. Das Umweltministerium werde auch in Zukunft die Prozesse auf Bundesebene und EU-Ebene intensiv begleiten, damit die Versorgungssicherheit sichergestellt sei und die Wasserstoffinfrastruktur weiterentwickelt werde. In Bezug auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung habe man auf die positive Entwicklung beim Ausbau der Photovoltaik hingewiesen, der Ausbau der Windenergie schreite vergleichsweise langsamer voran.
Zum Thema Reservekraftwerke und flexibel regelbare Erzeugungskapazitäten sei von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) bestätigt worden, dass im Transformationsprozess des Energieversorgungssystems auch weiterhin Kraftwerke in der Netzreserve notwendig sein werden, berichtete Karrais weiter. Dies gelte, bis genügend neue Biomasse- und wasserstofffähige Gaskraftwerke in Betrieb genommen worden seien. In Bezug auf Back-up-Kraftwerke, die auch bei geringer Einspeisung erneuerbarer Energien genutzt werden können, sei dem Ministerium zufolge bis 2030 eine Zunahme der gasbasierten Stromerzeugungskapazitäten auf mindestens fünf Gigawatt (GW) notwendig, was einen Zubau von mindestens 2,5 GW bedeute. Nur so ließe sich die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg weiter gewährleisten. Der Um- und Ausbau von „Fuel-Switch-Kraftwerken“ der EnBW trage zu dieser Zielerreichung bereits bei. Das Ministerium befinde sich in ständigem Austausch mit der Energiewirtschaft, um festzustellen, wie die Investitionsbedingungen für Kraftwerke, die nur zeitweise laufen sollen, europaweit aussehen.
Im Ausschuss sei von Regierungs- ebenso wie von Oppositionsfraktionen nochmals darauf hingewiesen worden, wie elementar die richtige Kraftwerksplanung angesichts der momentan noch stark fossil geprägten Energieversorgung für die Versorgungssicherheit des Landes sei, so Karrais. Zur Nachfrage bezüglich der Kraftwerksstrategie des Bundes habe Ministerin Walker im Ausschuss mitgeteilt, mit dem ersten Eckpunktevorschlag der Bundesregierung nicht zufrieden zu sein. Der Anteil der Wasserstoffkraftwerke sei in diesem Vorschlag zu hoch, Baden-Württemberg sei sich mit weiteren Bundesländern einig, dass stattdessen mehr der sogenannten Fuel-Switch- oder H2-ready-Gaskraftwerke finanziert werden müssten.