Umweltausschuss betont: Umwelt und Landwirtschaft stärker zusammenbringen 

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Juli 2020, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Naturschutzgesetzes sowie des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes beraten. „Einige der Änderungen in diesem Gesetzentwurf basieren auf den Forderungen des im März eingereichten Volksantrags“, erklärte Dr. Bernd Grimmer (AfD), der Vorsitzende des Gremiums. Auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU forderte der Ausschuss die Landesregierung mehrheitlich dazu auf, die Schaffung eines Kulturlandschaftsrats zu prüfen sowie in Zusammenarbeit mit dem Handel weitere Maßnahmen zur Vermarktung regionaler Produkte zu ergreifen. 

Sowohl die Schaffung des Kulturlandschaftsrats als auch Maßnahmen zur Vermarktung regionaler Produkte, ökologisch sowie konventionell, seien Teil des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“. Weitere Forderungen der Initiatoren dieses Volksantrags seien bereits in den Gesetzesentwurf der Landesregierung eingeflossen. Dasselbe gelte für einzelne Anliegen des Volksbegehrens der Initiative „Rettet die Bienen“, das einen besonderen Fokus auf den Artenschutz in Baden-Württemberg gerichtet habe. Jedoch dürfe der Schutz der Artenvielfalt nicht ausschließlich als Aufgabe der Landwirtschaft angesehen werden.

Der Insektenschutz stehe auch im Gesetzentwurf der Landesregierung im Mittelpunkt, da vom Zustand der Insektenpopulation zahlreiche weitere Arten abhängig seien. So enthalte der Gesetzesentwurf unter anderem ein Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen. Durch die Umwandlung von konventioneller in biologische Landwirtschaft erhoffe sich das Ministerium einen Beitrag zur generellen Reduktion dieser Mittel. Einen Antrag der SPD-Fraktion, zur Ermittlung dieser Reduktion die Wirkstoffmenge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel heranzuziehen, habe das Gremium mehrheitlich abgelehnt. 

„Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass der flächendeckende Erhalt der heimischen Landwirtschaft von herausragender Bedeutung ist“, so der Vorsitzende des Gremiums. So blicke man mittlerweile anders auf den Mehrwert der regionalen Versorgung, als dies noch vor einem halben Jahr der Fall gewesen sei. So brauche es die Landwirtschaft und die Verbraucher, um den biologischen Anbau auszuweiten. Zudem sei der Erhalt der biologischen Vielfalt im Land nur möglich, wenn zugleich die Rahmenbedingungen für die familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe stimmen würden. 

Um die Anliegen der Initiatoren des Volksantrags und des Volksbegehrens umsetzen und unterstützen zu können, stünden im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 62 Millionen Euro zur Verfügung.