Umweltausschuss debattiert Maßnahmen gegen festgestellte Zielabweichungen beim Klimaschutz
Stuttgart. Am Donnerstag, 26. Juni 2025, hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion ausführlich mit der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und dem Umgang mit Zielabweichungen gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) befasst, wie der Vorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) berichtete.
Hintergrund der Beratungen sei der Klimaschutz- und Projektionsbericht 2024 gewesen, der eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um lediglich 54 Prozent bis 2030 prognostiziere – deutlich unter dem gesetzlich festgelegten Ziel von 65 Prozent. Eine erhebliche Zielabweichung verpflichtet die Landesregierung laut § 16 Abs. 4 KlimaG BW, innerhalb von vier Monaten ein entsprechendes Maßnahmenpaket zu beschließen. Die FDP/DVP-Fraktion hatte die Aussprache mit dem Ziel initiiert, mehr Klarheit über geplante Schritte der Landesregierung und deren Umgang mit der prognostizierten Lücke zu erhalten, so Karrais.
Wie Karrais berichtete, habe das Umweltministerium auf bestehende Meinungs-verschiedenheiten innerhalb der Landesregierung hingewiesen, insbesondere darüber, ob die Zielverfehlung als „erheblich“ einzustufen sei. Die FDP/DVP-Fraktion habe kritisiert, dass ein klarer Konsens innerhalb der Regierungskoalition bislang fehle. Zwar sei ein Kabinettsbeschluss zur Umsetzung eines Sofortprogramms wünschenswert gewesen, das Ministerium habe jedoch betonte, dass dieser nicht zwingend erforderlich sei, um Maßnahmen zu ergreifen.
Wie Karrais weiter mitteilte, habe das Ministerium in der Sitzung deutlich darauf hingewiesen, dass intensiv an seriösen Lösungen gearbeitet worden sei, um die festgestellte Lücke auf Landesebene für den Umweltsektor zu schließen. Jeder Bereich müsse schauen, was man machen könne. Resultierend habe das Umweltministerium an diesem Donnerstag zusammen mit dem Verkehrsministerium sektorverantwortlich Maßnahmen zum Klimaschutz vorgestellt. Dazu zählten unter anderem die Förderung des Baus von Elektrolyseuren, mehr Gelder für Kommunen für Klimaschutzmaßnahmen, ein Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw sowie eine Förderung für die Anschaffung von Elektrobussen. Besonders wichtig sei laut Ministerium die Umsetzbarkeit und damit auch die Finanzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen gewesen, was bei den Haushaltsverhandlungen entsprechend berücksichtigt worden sei.
Seitens der SPD-Fraktion sei begrüßt worden, dass nun konkrete Maßnahmen vorgestellt wurden. Gleichzeitig sei jedoch die Frage gestellt worden, ob es sich tatsächlich um neue Maßnahmen handle und ob diese einen spürbaren Impuls für die Erreichung der Klimaziele geben könnten. Kritik äußerte die Fraktion auch an der langen Reaktionszeit des Ministeriums und forderte eine verbesserte Kommunikation seitens der Landesregierung.
In der Sitzung sei auch auf bestehende ressortübergreifende Koordinierungsstrukturen hingewiesen worden, darunter der „MD-Ausschuss Klima“ auf Ebene der Ministerialdirektorinnen und Ministerialdirektoren sowie die „KMR-Steuerungsgruppe“ (Klima-Maßnahmen-Register). Diese Gremien sollen sicherstellen, dass trotz dezentraler Zuständigkeiten ein abgestimmtes Vorgehen ermöglicht werde. Auch sektorübergreifende Arbeitsgruppen wie die Task Force Erneuerbare Energien, die Modellregion AgriPV oder die Moorschutz-AG seien eingerichtet worden, die zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung beitragen sollen.
Die Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen im KMR erfolgt jährlich zum Stichtag 30. Juni im Rahmen der Sektorberichte und des Emissionsberichts des Statistischen Landesamts. Nach Angaben des Ministeriums arbeiten die sektorverantwortlichen Ressorts derzeit an den Berichten für den Zyklus 2025. Bis Ende Juni hätten alle Ressorts Gelegenheit, Maßnahmen zur Aufnahme ins KMR vorzuschlagen. Das Umweltministerium zeigte sich optimistisch, dass die Klimaziele greifbarer würden – vorausgesetzt, es werde kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Umsetzung weiterer Maßnahmen gearbeitet.
Ungeachtet bestehender Differenzen habe sich die Landesregierung erneut zu den Klimazielen des KlimaG BW für 2030 und 2040 bekannt. Der nächste umfassende Klimaschutz- und Projektionsbericht sei für das Jahr 2027 vorgesehen. Die entsprechenden Vorarbeiten sollen bereits 2026 beginnen.