Umweltausschuss des Landtags stimmt Neuregelung des „Wasserpfennigs“ zu

Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des so genannten „Wasserpfennigs“ hat der Umweltausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juli 2010, mit großer Mehrheit zugestimmt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, fand ein Änderungsantrag der Fraktion Grüne im Ausschuss keine Mehrheit. Beim „Wasserpfennig“ oder Wasserentnahmeentgelt handelt es sich um eine Abgabe für die Nutzung von Oberflächen- oder Grundwasser, die seit 1988 erhoben wird. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sieht die Neuregelung unter anderem vor, dass der Tarif für die Nutzung von oberirdischen Gewässern einheitlich 1 Cent pro Kubikmeter Wasser beträgt. Bisher werde dieser Tarif danach unterschieden, ob das Wasser für Kühlzwecke (1 Cent) oder für Produktionszwecke (2 Cent) Verwendung finde. Die Grünen hätten sich mit ihrer Forderung nach einem einheitlichen Tarif von 2 Cent und damit einer Verdopplung der Abgabe für Kühlzwecke bei den übrigen Fraktionen nicht durchsetzen können.
Weiterhin 5,1 Cent koste es, wenn Grundwasser genutzt werde. Darüber hinaus erhielten Unternehmen, die in moderne Umwelttechnologien oder Ökoprojekte wie den Bau von Fischtreppen investierten, einen Ökobonus in Form einer Tarifermäßigung um bis zu 25 Prozent. Die bislang geltende Regelung habe eine Ermäßigung um bis zu 90 Prozent vorgesehen, wenn die Zahlung des Entgelts die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erheblich gefährde, so Müller. Daraus seien in den letzten Jahren jedoch zahlreiche Rechtstreitigkeiten entstanden, die vor Gericht mit unterschiedlichen Ergebnissen geendet hätten. Durch den Wegfall dieser Regelung schaffe die Novellierung Rechtssicherheit für die Unternehmen und das Land. Die Wirtschaft werde zudem durch den Ökobonus und den einheitlichen Tarif für Oberflächengewässer entlastet, was zu Mindereinnahmen von bis zu elf Millionen Euro im Landeshaushalt führe, sagte der Ausschussvorsitzende abschließend.