Umweltausschuss diskutiert über CO2-Bilanz der Landesverwaltung
Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Energiewirtschaft hat am Donnerstag, 23. November 2023, den dritten Fortschrittsbericht der Landesregierung zu CO2-Bilanz der Landesverwaltung gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz beraten. Das hat Gabriele Rolland (SPD), die als dienstältestes Ausschussmitglied heute in Vertretung des Vorsitzenden die Sitzung leitete, mitgeteilt. „Das Thema Treibhausgasneutralität ist uns im Ausschuss ein großes Anliegen“, so Rolland.
„Auch, wenn die Ziele sehr hoch gesteckt sind und vielleicht nicht alle im vorgegebenen Zeitraum erreicht werden können, sollten wir unsere Anstrengungen nicht mindern“, betonte Rolland. Baden-Württemberg strebt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 an. Bis 2030 sollen die klimaschädlichen Emissionen gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 um mindestens 65 Prozent verringert werden – die Europäische Union strebt im Vergleich eine Senkung um 55 Prozent an. „Die Landesverwaltung selbst soll beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion einnehmen und bis 2030 netto-treibhausgasneutral organisiert sein“, fasste Rolland die im Fortschrittsbericht genannte Zielsetzung zusammen. Dabei stünden die Einsparung von Energie, die effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie wie auch die Nutzung erneuerbarer Energien im Vordergrund.
Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) habe zu dem Fortschrittsbericht zur CO2-Bilanz der Landesverwaltung im Ausschuss gesagt, dass sich die Treibhausgasemissionen insgesamt rückläufig entwickelt hätten, in den vergangenen Jahren allerdings eine Stagnation zu verzeichnen gewesen sei. So beliefen sich die erhobenen Gesamtemissionen 2019 auf 447.245,55 Tonnen CO2, im Jahr 2020 auf 401.273,10 Tonnen CO2 und im Jahr 2021 auf 472.400,64 Tonnen CO2. Laut Rolland habe Walker den verlangsamten Rückgang vor allem auf den weiterhin großen CO2-Ausstoß der Liegenschaften des Landes gerade bei der Wärmenutzung zurückgeführt. Die angestrebte Netto-Treibhausgasneutralität der Landesverwaltung bis 2030 sei fast unmöglich zu erreichen, auch, weil die notwendigen Sanierungen des Gebäudebestands einige Jahre in Anspruch nehmen würden. Die Gebäudebereiche Strom, Wärme, Kälte und Abwasser müssten dekarbonisiert werden, auch beim Thema Mobilität, beispielsweise bei der Polizeiflotte, seien nur nach und nach Fortschritte zu erreichen.
Laut Rolland erfragten die Ausschussmitglieder mehrerer Fraktionen in der Sitzung insbesondere, ob bereits Zahlen erhoben worden seien, wie viel Geld in die Sanierung der Gebäude der Landesverwaltung investiert werden müsse. Ein Vertreter des Finanzministeriums habe im Ausschuss ausgeführt, die finanziellen Mehrbedarfe für die Sanierung der Liegenschaften könnten derzeit nicht abschließend festgelegt werden, berichtete Rolland weiter. Momentan läge die jährliche Sanierungsquote bei 1,5 Prozent, ob das Ziel von drei Prozent pro Jahr erreicht werden könne, hinge von verschiedenen Faktoren ab. Auch Abhängigkeiten von Fernwärmeunternehmen und die angemieteten Gebäude des Landes würden hier eine Rolle spielen. Grundsätzlich gelte bei den Landesliegenschaften die Regel Sanierung vor Neubau; vor allem im Bereich Wärme gelte es, Maßnahmen zu identifizieren, die eine hohe CO2-Wirksamkeit hätten.
Darüber hinaus sei der in der Fortschreibung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes im April 2023 eingeführte CO2-Schattenpreis und der Einsatz von recycelten Baumaterialien in der Sitzung thematisiert worden. In Baden-Württemberg soll künftig bei der Planung von Baumaßnahmen des Landes pro Tonne CO2, die durch die jeweilige Maßnahme entsteht, rechnerisch ein Preis zugrunde gelegt werden, um die Kosten für die Umwelt sichtbar zu machen. Von Regierungsseite sei Rolland zufolge ausgeführt worden, der Schattenpreis werde angewendet und solle Sanierungsentscheidungen unterstützen. Bei der Grundsatzentscheidung Sanierung oder Neubau benötige es allerdings noch eine Konzeption, da eine Berechnung des Schattenpreises ganz zu Beginn einer Maßnahme schwierig sei. Zur Frage nach klimafreundlichen und recycelten Baumaterialien habe Ministerin Walker auf die Holzbauinitiative verwiesen und unterstrichen, Recycling-Beton und eine höhere Recyclingquote bei Materialien aus abgerissenen Gebäuden seien erwünscht, der Markt hierfür müsse allerdings erst aufgebaut werden. Auch bei der Speicherung von CO2 mit der sogenannten CCS-Technologie sei die entsprechende Infrastruktur noch nicht aufgebaut.