Umweltausschuss diskutiert über Vergabekonflikt bei Stromkonzessionen
Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Februar 2025, hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Antrag der SPD eingehend über den Konflikt um die Vergabe von Stromkonzessionen beraten. Darüber informierte der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP).
Bei der Stromkonzessionsvergabe handele es sich um ein Verfahren, mit dem eine Gemeinde entscheidet, welches Energieversorgungsunternehmen das Stromnetz vor Ort betreiben dürfe. Da Stromnetze zur öffentlichen Infrastruktur gehören, müssen Städte und Gemeinden dies regelmäßig neu vergeben, erklärte Karrais nach der Sitzung. In zehn südbadischen Gemeinden (Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Inzlingen, Kandern (einige Ortsteile), Neuenburg (Ortsteil Steinenstadt), Rümmingen, Schallbach und Wittlingen) sei im Jahr 2017 aufgrund eines auslaufenden Konzessionsvertrags ein neues Vergabeverfahren eingeleitet worden. Dabei sei 2019 entschieden worden, die Konzessionen an die badenovaNETZE GmbH zu vergeben.
Die bisherige Netzbetreiberin, die naturenergie netze GmbH, eine Tochtergesellschaft der EnBW, habe diese Entscheidung gerichtlich angefochten. Sowohl das Landgericht Mannheim als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hätten die Klagen der naturenergie netze GmbH abgewiesen, sodass die Vergabe an die badenovaNETZE GmbH rechtskräftig geworden sei. Dennoch habe die naturenergie netze GmbH den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags nicht akzeptiert und die Übergabe der Stromnetze an den neuen Konzessionsinhaber verweigert. Die Opposition habe die Landesregierung aufgefordert, zu bewerten, dass die Netzübertragung trotz eines rechtskräftigen Urteils verweigert worden sei. Diese habe entgegnet, dass es sich bei der EnBW um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handele und die Durchführung sowie Umsetzung von Konzessionsvergabeverfahren ausschließlich den Kommunen obliege, so Karrais.
Die Abgeordneten seien sich in der Sitzung einig gewesen, dass es in einem Wettbewerb das gute Recht der Unternehmen sei, Entscheidungen überprüfen zu lassen und der Klageweg allen offen stehe. Die CDU habe jedoch darauf hingewiesen, dass man gerichtliche Auseinandersetzungen nicht zur Sache des Parlaments und damit zu einem politischen Thema machen solle. Statt Einzelfälle zu betrachten solle man sich eher das allgemeine Vergabeverfahren genauer anschauen. Bisher handele es sich um einen Wettbewerb, der nur kostensenkend nach unten geführt werde. Die FDP habe ergänzt, dass man das bisherige Konzessionsverfahren verschlanken und vereinfachen müsse. Die AfD habe angemerkt, dass es zudem Zielkonflikte gäbe, wenn die Ausschreibung durch ein Unternehmen durchgeführt werde, dessen Tochterunternehmen an der Ausschreibung teilnehme. Auch das Ministerium habe erklärt, dass man statt Einzelfällen eher die Rahmenbedingungen der Verfahren betrachten und sich mit der Frage beschäftigen müsse, wie man insgesamt mit Konzessionsentscheidungen umgehe. Diese Entscheidung liege jedoch nicht auf Landesebene. Man könne sich dennoch überlegen, was sinnvoll wäre, um das Vergaberecht anzupassen.
Die SPD habe Karrais zufolge deutlich gemacht, dass der Zweitplatzierte ein Einsehen haben müsse, wenn eine Klage in erster und zweiter Instanz abgelehnt werde. Bisherige Konzessionsinhaber würden jedoch stattdessen auf Zeit spielen, was zu einem Stillstand führe und nicht im Sinne der Gemeinden sei. So käme es dazu, dass sich ein weiterer Rechtsstreit zur Herausgabe der Netze anschließen könne. In Gemeinden fehle es jedoch oftmals an einer eigenen Rechtsabteilung, wodurch diese Verfahren für sie teuer würden. In der Sitzung sei von Seiten der SPD hinterfragt worden, ob die Regierung diesen Stillstand durch die Hinhaltetaktik billigend in Kauf nehme. Weiter habe die FDP gefragt, ob langwierige Konzessionsstreitigkeiten notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur verzögern könnten.
Hierauf habe das Ministerium entgegnet, dass Investitionen zwar verzögert werden könnten aber nicht aufgehoben werden würden. Zudem sei es stets in ihrem Interesse, dass Projekte im Land umgesetzt werden würden und sie es bedauere, wenn es mehr Zeit koste eine Klärung herbeizuführen. Das Land könne jedoch, auch wenn es eine Minderheitsbeteiligung an der EnBW habe, keinen Einfluss auf legitime Entscheidungen der Unternehmen nehmen. Die Grünen hätten in der Sitzung ergänzt, dass man dennoch die EnBW-Spitze an das Anerkennen von gerichtlichen Entscheidungen erinnern müsse und abschließend erklärt, dass es im Bereich der Energie- und Wärmewende viel zu tun gäbe und es klug wäre, sich nicht miteinander, sondern stattdessen mit der Sache zu beschäftigen.