Umweltausschuss einig: Keine Gasförderung unter dem Bodensee
Stuttgart. Theoretisch auszuschließen sind Erdgasvorräte im Gebiet zum Beispiel von Donau und Bodensee nicht. Ein Unternehmen hat sich beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) das bis Frühjahr 2012 geltende Recht gesichert, als einziges sich mit dieser Frage befassen zu können. Wollte das Unternehmen Erkundungsbohrungen vornehmen, müsste es dazu aber ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, wozu bislang kein Antrag vorliegt. Erst recht wäre ein noch umfangreicheres Verfahren zu durchlaufen, sofern es um den Abbau solcher im Gestein gefundener Vorräte ginge. Dies teilte der Vorsitzende des Umweltausschusses, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, im Anschluss an die jüngste Sitzung dieses Gremiums mit. Wie Müller weiter ausführte, hat sich die SPD-Fraktion im Landtag nach der Sach- und Rechtslage erkundigt. Die Landesregierung habe daraufhin die für Boden und Grundwasser nicht risikofreie Technik des „Fracking“ beschrieben, bei dem mit Wasser, Druck und Chemikalien solche Gasvorkommen aus tieferen Gesteinsschichten gelöst werden sollen. Zugleich habe die Regierung deutlich gemacht, dass die Behörden einen Antrag auf Erkundung zu prüfen hätten und sie sich deshalb nicht vorab rechtlich festlegen könne. Vor diesem Hintergrund wollte der Ausschuss nach Angaben Müllers mit den Stimmen aller Fraktionen aber doch ein politisches Signal geben, auch wenn dies bislang nur ein theoretisches Thema sei: Eine Erdgasförderung nach der „Fracking“-Methode werde vom Ausschuss generell skeptisch beurteilt. Sollte es sich um Gebiete unter dem Bodensee handeln, sei der Ausschuss klar gegen jedes „Anbohren“ des Seebeckens. „Der Trinkwasserspeicher Bodensee ist für jede derartige Nutzung eine Tabuzone. Angesichts von nicht ausschließbaren Gefahren und den daraus sich ergebenden Folgen, wenn Chemikalien in den Seeuntergrund eingebracht würden, verbietet sich für den Ausschuss schon die Erkundung, auch weil erst recht eine spätere Förderung auf noch größere Bedenken stieße“, sagte Müller.
Dieser vorsorgliche politische Positionsbezug sei eine „Meinungsbekundung auf Vorrat“, die im Grunde deshalb getroffen worden sei, weil Regierung und Verwaltung derzeit nichts zu veranlassen hätten und nicht selbst ein Genehmigungsverfahren vorwegnehmen könnten, erklärte der Ausschussvorsitzende. „Also Entwarnung auf der ganzen Linie – es brennt nichts an im Bodensee“, so Ulrich Müller zur Haltung des Umweltausschusses.