Umweltausschuss empört, dass EEG-Novellierung immer noch nicht abgeschlossen ist

Stuttgart. Ab Januar kommenden Jahres läuft für die ersten Betreiber von Photovoltaikanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zeigte sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember 2020, empört darüber, dass Betreiber EEG-geförderter Photovoltaikanlagen nach wie vor nicht wissen würden, wie es im neuen Jahr mit ihren Anlagen weitergeht. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Bernd Grimmer (AfD), mit. Der Ausschuss ließ sich auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) über den aktuellen Sachstand informieren. 

Der Ausschuss sei sich einig gewesen, dass es nicht im Sinne der Politik sein könne, wenn Anlagen, die nach wie vor funktionstüchtig seien, nicht mehr weiterbetrieben würden. Dabei sei weniger die auslaufende Förderung das Problem, habe Minister Untersteller erklärt, sondern vielmehr die Tatsache, „dass man nicht weiß, ob man seine Anlage überhaupt weiter nutzen darf“. Nach aktuellem Stand müssten die bislang EEG-geförderten Photovoltaikanlagen zum 1. Januar 2021 abgeschaltet werden. Informationen des Ministeriums zufolge seien davon in den kommenden fünf Jahren in Baden-Württemberg bis zu 30.000 Anlagen betroffen. Das Ministerium gehe davon aus, dass es sich dabei nahezu ausnahmslos um Dachanlagen handele mit einer Durchschnittsleistung vom mittleren einstelligen bis in den unteren zweistelligen Kilowatt-Bereich. 

Für solche kleinen Anlagen mit einer Leistung bis zu 7 Kilowatt begrüße die Landesregierung das von mehreren Unternehmen vorgeschlagene Konzept der sogenannten „kleinen Direktvermarktung“, bei dem auf eine Viertelstundenbilanzierung und damit auf die Nachrüstung mit einem teuren sogenannten „intelligenten Messsystem“ verzichtet werden könne. Hierfür habe sich das Land Baden-Württemberg bereits im Sommer im Bundesrat stark gemacht. Die Vorschläge seien von der Bundesregierung jedoch zurückgewiesen worden. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sähen solche Messsysteme auch für Anlagen mit einer kleinen Leistung verpflichtend vor. 

Wie Dr. Grimmer erklärte, gehe die Landesregierung davon aus, dass eine Regelung wohl bis Mitte Dezember gefunden sein werde. Ministerium und Ausschuss seien sich jedoch einig gewesen, dass man hoffe, dass manche Punkte des derzeitigen Gesetzesentwurfs – wie die Pflicht eines Messsystems für Anlagen mit einer Leistung von nur wenigen Kilowatt – noch geändert werden würden.