Umweltausschuss: Ja zum Wärmegesetz
Alle Fraktionen für Vorbildrolle des Landes Stuttgart. Das „Erneuerbare Wärme-Gesetz – EWärmeG“ findet als umweltpolitische Innovation der Landespolitik für den Wärmebereich die grundsätzliche Zustimmung aller Abgeordneten im Umweltausschuss des Landtags. Wie in der Beratung des Gremiums am Donnerstag, 25. Oktober 2007, nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Ulrich Müller, deutlich wurde, gehen alle Fraktionen davon aus, dass in die gleiche Richtung zielende Überlegungen des Bundes in wesentlichen Bereichen hinter dem im Land beabsichtigten ökologischen Fortschritt zurückbleiben werden. Dies gelte vor allem für die Regelungen im Altbaubereich. Müller: „Hier will das Land die Hausbesitzer verpflichten, künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ zu erzeugen oder vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen, um in diesem wichtigen und für die Politik neuen Sektor der Wärmeerzeugung zur CO2-Minderung auf breiter Front beizutragen.“ Von erheblicher politischer Bedeutung ist laut Müller auch die Frage, wie es auf diesem Gebiet das Land, aber auch die Kommunen mit ihren Gebäuden halten werden. Klar sei, dass das Land – soweit es selbst Wohngebäude unterhalte – dem Gesetz Folge zu leisten habe. Die Mehrzahl der Landesimmobilien umfasse aber Verwaltungs- und vor allem Bürogebäude. Für diesen Bereich seien im Gesetz keine Verpflichtungen vorgesehen. Trotzdem seien die im Landtag vertretenen Fraktionen einvernehmlich der Auffassung, dass das Land mit seinen Verwaltungsgebäuden mit gutem Beispiel vorangehen und freiwillig die Verpflichtungen des Gesetzes für vergleichbare Nichtwohngebäude übernehmen sollte, so der Ausschussvorsitzende. Von einem solchen Schritt erwarteten sich die Umweltpolitiker des Stuttgarter Landtags nicht nur eine moralische Wirkung für den Klimaschutz, sondern auch das glaubwürdige Signal, dass entsprechende Maßnahmen sich mittelfristig auch rechnen. Ulrich Müller: „Im Zusammenhang mit der breiten Zustimmung zu dem Gesetz zeichnet sich deshalb für die nächste Zeit ein Entschließungsantrag ab. Er soll eine Aufforderung an das Land und eine Bitte an die Kommunen enthalten, ihre Verwaltungsgebäude energetisch so zu modernisieren, wie es das Land künftig von seinen Bürgern bei Wohngebäuden verlangt. Auch insofern wird Baden-Württemberg dann eine führende Rolle einnehmen.“