Umweltausschuss spricht sich für Erhalt der einheitlichen Strompreisgebotszone in Deutschland aus

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Januar 2025, auf Antrag der FDP/DVP intensiv mit den potenziellen Auswirkungen einer möglichen Neugestaltung der Stromgebotszonen auf Baden-Württemberg auseinandergesetzt. Das Umweltministerium habe sich dabei zusammen mit dem Umweltausschuss erneut deutlich für den Erhalt der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone positioniert, teilte der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mit: „Der Landtag von Baden-Württemberg steht fraktionsübergreifend hinter der klaren Positionierung der Landesregierung. Wir fordern alle Parteien und Akteure auf Bundesebene auf, sich vor dem Hintergrund bald anstehender Verhandlungen zum Programm der nächsten Bundesregierung in Zukunft auf europäischer Ebene entsprechend klar zu positionieren.“

Bislang gelte in Deutschland eine einheitliche Stromgebotszone. Verzögerungen beim Netzausbau sowie Veränderungen im Energiesystem durch die Energiewende führten jedoch insbesondere zwischen Nord- und Süddeutschland zu Netzengpässen im Übertragungsnetz. Deshalb werde von der EU-Kommission seit 2022 durch die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) eine Aufteilung der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone in zwei bis fünf Preiszonen als möglicher Lösungsansatz untersucht. Dazu zähle beispielweise eine Aufteilung in eine Nord- und eine Südzone. Die vier Übertragungs-netzbetreiber seien beauftragt worden, eine gemeinsame Empfehlung abzugeben, die anschließend von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission geprüft werde, berichtete Karrais.

Eine vom Umweltministerium in Auftrag gegebene Studie habe die Auswirkungen und mögliche Folgemaßnahmen einer Trennung dieser Stromgebotszone für Baden-Württemberg untersucht. Das vom Beratungsunternehmen Frontier Economics in Zusammenarbeit mit Energy Trend Research und LEITFELD Rechtsanwälte erstellte Gutachten habe ergeben, dass die energiewirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Kosten einer Gebotszonentrennung den zu erwartenden Nutzen übersteigen würden. Eine wichtige Maßnahme bleibe hingegen der Netzausbau.

Führende Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften würden zudem ebenfalls vor den möglichen Nachteilen einer solchen Teilung warnen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium habe sich bereits im August 2024 in einem Optionspapier gegen eine gegenwärtige Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone ausgesprochen. Dies habe das Ministerium mit der hohen Komplexität mitten im Systemumbau und den Verteilungseffekten sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Industriezentren begründet. Diese Haltung sei von der Landesregierung in der Sitzung erneut bestätigt worden, teilte Karrais mit. Staatssekretär Dr. Andre Baumann habe betont: „Wir setzen uns auf allen Ebenen und mit ganzer Kraft für eine einheitliche deutsche Stromgebotszone ein.“

Im Mittelpunkt der Beratungen haben Karrais zufolge die wirtschaftlichen Risiken für Baden-Württemberg gestanden, die durch unterschiedliche Strompreiszonen innerhalb Deutschlands entstehen könnten. Eine Aufteilung würde einer Studie des Energieberatungsunternehmens Enervis zufolge zu erheblichen Preisunterschieden zwischen den Zonen führen, so Karrais. Demnach könnten die Strompreise in Süddeutschland bis 2027 um etwa zwölf Euro pro Megawattstunde (MWh) steigen. In Norddeutschland hingegen könnten diese um etwa elf Euro pro MWh sinken. So seien Preisunterschiede von über 20 Euro pro Megawattstunde zwischen Nord- und Süddeutschland möglich, habe die FDP/DVP gewarnt. Dies stelle insbesondere für das produzierende Gewerbe in Baden-Württemberg eine erhebliche Belastung dar.

Neben steigenden Energiepreisen seien in der Sitzung, als Risiken getrennter Stromgebotszonen, eine schwache Konjunktur und Unternehmensabwanderungen ins (außereuropäische) Ausland sowie die Kosten für die Einführung genannt worden. Folglich seien sich die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend einig gewesen, dass eine einheitliche Stromgebotszone erhalten werden müsse, so Karrais. „Ein höherer Strompreis im Süden Deutschlands würde die Wirtschaftskraft unseres Landes massiv schwächen. Wir brauchen stattdessen Planungssicherheit für Bevölkerung und die Wirtschaft. Gleichzeitig gilt es den Netzausbau konsequent voranzutreiben“, habe Dr. Baumann in der Sitzung Karrais zufolge erklärt. Das Umweltministerium habe das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und Initiativen zu ergreifen, um eine Gebotszonentrennung zu verhindern und werde sich auch weiterhin aktiv in die Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene einbringen.