Untersuchungsausschuss Atomaufsicht lehnt Sondersitzung mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin mehrheitlich ab

Stuttgart. Die von der SPD-Fraktion an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Atomaufsicht gerichtete Aufforderung, am kommenden Freitag eine Sondersitzung mit Bundesumweltminister Trittin einzuberufen, hat dieses Gremium am Mittwoch, 10. Juli 2002, in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Wie der Ausschussvorsitzende Winfried Scheuermann (CDU) nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, gebe es seit vergangenem Freitag einen gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN auf Einberufung einer Sondersitzung des Untersuchungsausschusses zur Vernehmung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Diese Zeugenbefragung sollte nach dem Willen der Antragsteller am Freitag, 12. Juli 2002, stattfinden. Die Antragsteller, so Scheuermann, hätten sich auf das in § 6 a Untersuchungsausschussgesetz eingeräumte Sitzungserzwingungsrecht der Ausschussminderheit berufen. Nach den Worten des Ausschussvorsitzenden liegen die tatsächlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Minderheitsrechts jedoch nicht vor, da die Ausschussmehrheit die Durchführung des einstimmig beschlossenen Beweisantrags nicht verschleppt habe. Er wies darauf hin, dass der Ausschuss einmütig bereits den nächsten Sitzungstermin auf den 25. September 2002 festgelegt habe. Bei dieser Terminfestlegung am 6. Juni sei mit keinem Wort von der Ausschussminderheit verlangt worden, Minister Trittin noch vor der Sommerpause zu vernehmen. Im Übrigen sei die Anhörung von Jürgen Trittin bisher nicht erfolgt, weil der Ausschuss bis zur Sommerpause Zeugen zum Ablauf des Störfalls und technische Experten befragen wollte. Abschließend erklärte Ausschussvorsitzender Scheuermann, der kommende Freitag sei auch deshalb für eine Sitzung ungeeignet, weil zu diesem Zeitpunkt in Überlingen die offizielle Trauerfeier für die Opfer der Flugzeugkatastrophe am Bodensee stattfinde.