Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ erhält voraussichtlich im April 2013 weitere Akten der Staatsanwaltschaft

Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dem Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal am Vormittag des 15. März 2013 mitgeteilt, dass die Übersendung weiterer Akten an den Untersuchungsausschuss in einem Umfang von mindestens zehn Aktenordnern für April 2013 vorgesehen ist. Diese Mitteilung erfolgte allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Rechtsbehelfe gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Beweismitteln eingelegt werden. Dies gab der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, am Freitagnachmittag, 15. März 2013, bekannt.

Unter den Akten befinden sich nach Angaben Herrmanns insbesondere die Computerdaten aus der Wohnung von Ministerpräsident a.D. Stefan Mappus, Unterlagen aus der Wohnung von Dr. Dirk Notheis sowie die Auswertung der im Sommer 2012 im Staatsministerium aufgefundenen Sicherungskopie des E-Mail Postfachs von Ministerpräsident a.D. Mappus. Mit Blick auf die in Frankreich durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen sei hingegen derzeit nicht absehbar, ob, wann und in welcher Form dem Untersuchungsausschuss Akteneinsicht gewährt werden könne. Dies hänge nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft maßgeblich davon ab, wann Beweismittel aus Frankreich gerichtsverwertbar übermittelt werden. Eine entsprechende Mitteilung seitens der französischen Behörden liege bislang nicht vor. Möglicherweise müsse in Frankreich auch erst ein Sonderausschuss („commission consultative du secret de la défense national“) über die Verwertbarkeit entscheiden, so Ausschussvorsitzender Herrmann.