Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ erhält Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft
Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dem Untersuchungsausschuss am gestrigen Abend einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Ermittlungen übersandt. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens aktuell noch nicht absehbar und die Ermittlungen werden „zumindest noch einen größeren Teil des Jahres 2013 in Anspruch nehmen.“ Dies teilte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, am Mittwoch, 28. November 2012, mit.
Der Zwischenbericht umfasst laut Müller auch einen 21-seitigen geheimhaltungsbedürftigen Sachstandsbericht des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, mit dem der Untersuchungsausschuss über den Umfang der bislang erfolgten Ermittlungen und Beweiserhebungen der Staatsanwaltschaft informiert wird. In dem Zwischenbericht schildere die Staatsanwaltschaft, welche Maßnahmen sie im Einzelnen ergriffen habe und welche Akten, Daten und sonstigen Erkenntnisse ihr als Ausgangsmaterialien zur Verfügung stünden, aus denen sie ihre Ermittlungsakten erstelle. Der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller stellte dazu klar: „Die konkreten Ergebnisse der Ermittlungen sind nicht Gegenstand des übersandten Zwischenberichtes. Dieser ist lediglich als Information zum Verfahrensstand zu verstehen. Für inhaltliche Erkenntnisse bleibt die noch ausstehende Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten abzuwarten.“ Vor Übersendung der Ermittlungsakten sei zunächst noch eine richterliche Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichtes Stuttgart erforderlich. Dessen Entscheidung werde in den nächsten Tagen erwartet.