Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“: Mappus soll Einsicht auch in Gleiss Lutz-Akten erhalten

Stuttgart. Die als Beweismittel dienenden Schriftstücke des Untersuchungsausschusses „EnBW-Deal“ werden dem ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus als Betroffenem zugänglich gemacht, wie in der Sitzung am 21. Februar 2014 vereinbart. Auch in die von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz überlassenen internen Akten soll Mappus Einsicht erhalten. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Untersuchungsausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Klaus Herrmann, in nichtöffentlicher Sitzung am Dienstagnachmittag, 18. März 2014.

Laut Herrmann hatte Gleiss Lutz gegenüber dem Untersuchungsausschuss geltend gemacht, bei den von der Kanzlei zur Verfügung gestellten Akten handle es sich um Dokumente, die nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr der Erledigung des Untersuchungsauftrags dienten. „Diese Auffassung hat der Ausschuss jedoch nicht geteilt“, sagte Herrmann. Vielmehr habe das Gremium beschlossen, Mappus Akteneinsicht zu gewähren. Dies werde der Kanzlei Gleiss Lutz schriftlich mitgeteilt und eine Auflistung der Dokumente übersandt, die Mappus zugänglich gemacht werden sollen.

In der Ausschusssitzung wurde Herrmann zufolge auch einvernehmlich geklärt, auf welche Weise Mappus in die beweiserheblichen Schriftstücke Einsicht nehmen kann. Diese solle dem Betroffenen über seine Rechtsbeistände ausschließlich im Ausschussbüro des Landtags gewährt werden. Gegen Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung werde auch gestattet, Kopien anzufertigen, so der Ausschussvorsitzende.

Wie Herrmann weiter mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft Stuttgart heute angekündigt, dass die noch ausstehenden Akten von Morgan Stanley und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in Kürze dem Ausschuss übermittelt würden.