Untersuchungsausschuss legt weitere Zeugentermine fest
Stuttgart. Weitere Einladungen von Zeugen sowie zusätzliche Sitzungstermine hat der Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ des Landtags in nichtöffentlicher Beratung am Donnerstag, 28. Juni 2012, beschlossen. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mit.
Nach Angaben Müllers werden in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 13. Juli 2012 zwei derzeitige Mitarbeiter der Morgan Stanley Bank AG und ein ehemaliger Mitarbeiter dieser Bank vernommen, die bereits am 22. Juni auf der Zeugenliste standen, aus Zeitgründen aber nicht mehr zum Zuge kamen. Sodann erfolgt die Vernehmung des Rechnungshofpräsidenten Max Munding, des Vizepräsidenten Günter Kunz und der Abteilungsleiterin Dr. Hilaria Dette als sachverständige Gutachter.
Darüber hinaus hat der Untersuchungsausschuss laut Müller weitere Sitzungstermine festgelegt. So sei für Freitag, 28. September 2012, vorgesehen, dass die vom Untersuchungsausschuss beauftragten Gutachter Prof. Dr. Dirk Schiereck (Technische Universität Darmstadt) und Prof. Dr. Christian Kammlott (Fachhochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld) ihr Gutachten über die Angemessenheit des Kaufpreises der EnBW-Aktien erläutern. Außerdem sollen Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Staatsministerin Silke Krebs und Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid sowie der Geschäftsführer der Neckarpri Bernhard Jeggle als Zeugen befragt werden. Ein zusätzlicher Sitzungstag sei für den 12. Oktober 2012 fixiert worden. „Wer zu diesem Termin als Zeuge geladen werden soll, hat der Ausschuss noch offen gelassen“, sagte Müller. Als Reservetermin sei der 26. Oktober 2012 ins Auge gefasst worden. Die Abstimmung des Berichts solle in nichtöffentlicher Sitzung am Dienstag, 27. November 2012, erfolgen. Müller: „Damit steht dann einer abschließenden Beratung im Plenum des Landtags am 19. Dezember 2012 nichts mehr im Wege.“
Wie Müller weiter ausführte, beschäftigte sich der Untersuchungsausschuss auch mit dem von der Landtagsverwaltung vorgelegten Gutachten, ob der Untersuchungsausschuss Anspruch auf Einsicht in die ICC-Klageschrift des Landes habe. Dieses Gutachten bestätige, dass sich die Regierung auf laufendes Regierungshandeln berufen könne und deshalb nicht gezwungen sei, die Klage dem Ausschuss vorzulegen. Eine Vorschrift oder eine der Landtagsverwaltung vorliegende vertragliche Vereinbarung, die Klage vertraulich zu behandeln, gebe es allerdings nicht.