Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ entscheidet über Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit seines Untersuchungsauftrags am 22. Mai 2014

Stuttgart. Über den Antrag der CDU-Fraktion, den Auftrag des Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ auf seine Verfassungsmäßigkeit hin durch ein Sachverständigengutachten überprüfen zu lassen, soll in einer nichtöffentlichen Sondersitzung am 22. Mai 2014 entschieden werden. Darauf verständigte sich der Untersuchungsausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden, des Grünen-Abgeordneten Jürgen Filius, in nichtöffentlicher Sitzung am Freitagnachmittag, 9. Mai 2014.

Wie Filius weiter mitteilte, soll dem juristischen Dienst der Landtagsverwaltung bis dahin Gelegenheit gegeben werden, zu prüfen, ob der Beweisantrag rechtlich zulässig ist. Fraglich sei unter anderem, ob dem Untersuchungsausschuss ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit seines Untersuchungsauftrags zustehe, oder ob dieses Prüfungsrecht nicht ausschließlich in die Kompetenz des Landtags falle, weil der Untersuchungsausschuss lediglich dessen Hilfsorgan sei. „Gründlichkeit geht auch in diesem Fall vor Schnelligkeit“, erklärte Filius.

Nach Angaben von Filius legte der Ausschuss außerdem fest, dass die nächsten Zeugenbefragungen am 6. Juni, 4. Juli und 18. Juli 2014 stattfinden.