Verkehrsausschuss mahnt funktionierenden Schienenersatzverkehr auf Südbahnstrecke an
Stuttgart – Der Verkehrsausschuss des Landtags fordert das Verkehrsministerium auf, während der Elektrifizierungsphase auf der Südbahnstrecke (Ulm-Friedrichshafen-Lindau) und den damit verbundenen Sperrungen alles zu tun, damit bisherige Fahrgäste nicht dauerhaft auf das Auto umsteigen. „Es wäre aus Sicht des Gremiums fatal, wenn die lang ersehnte Elektrifizierung am Ende genau das Gegenteil, nämlich die Abkehr der Menschen vom ÖPNV zur Folge hätte“, so der Vorsitzende Karl Rombach (CDU) nach der Sitzung vom 24. Januar 2018. Noch in diesem Frühjahr solle der Spatenstich für die vor sechs Jahren politisch beschlossene Maßnahme erfolgen.
Auf Antrag der CDU habe das Landesverkehrsministerium darüber informiert, dass die Südbahn auf dem ersten Bauabschnitt zwischen Ulm und Laupheim von 10. September bis 21. Dezember 2018 voll gesperrt werde. In Folge komme es bis zur geplanten Fertigstellung im Jahr 2021 zu mehreren Totalsperrungen. „Ohne ein gutes Schienenersatzverkehrskonzept, dürften sich viele bisherige Fahrgäste vom öffentlichen Personennahverkehr abwenden“, so Rombach. Die Ausschussmitglieder hätten die Beteuerung der Landesregierung zur Kenntnis genommen, sich für schnelle Ersatzverkehre auch in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Südbahn einzusetzen. „Wir als Verkehrsausschuss werden die Regierung gegebenenfalls daran erinnern“, betonte Rombach. Im Ausschuss sei überdies die Frage der Radmitnahme aufgeworfen worden. Vor allem im Sommer erreiche die Radmitnahme zwischen Ulm und Bodensee eine relevante Größenordnung, berichtete Rombach. Das Verkehrsministerium habe dies als „Problem“ eingeräumt. Busersatzverkehre könnten eine Radmitnahme in der Urlaubszeit bislang in der Tat nicht gewährleisten. Ein Ausweichen auf die Allgäubahn sei ebenfalls unmöglich, weil diese parallel elektrifiziert werde. Laut Ministerium werde deshalb eine Radmitnahme über die Strecke Mengen-Stockach-Radolfzell angedacht. „Der Verkehrsausschuss erwartet hier eine praktikable Lösung für die Radurlauber“, so Rombach.
Der Ausschuss habe zudem einstimmig einen Gesetzentwurf der Landesregierung befürwortet, der die Zuständigkeiten für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung rechtssicher und klar regle. Im Zuge der zweiten Föderalismusreform wurde festgelegt, Kommunen nicht mehr durch Vorschriften des Bundes mit neuen Aufgaben zu belasten. Mit dem „Gesetzentwurf über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung“, den der Ausschuss für Verkehr des Landtags zu beraten hatte, soll dies gewährleistet werden. Konkret geht es um Paragraf 44, Absatz 1, der bislang für die Übertragung der Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden (…) auf eine andere Stelle eine Kann-Regelung vorsieht. „Das Gesetz ist nach Ansicht der Ausschussmitglieder geeignet, Rechtsunsicherheit zu vermeiden“, so der Ausschussvorsitzende. Zwar habe in Zweifelsfällen das Land schon immer - allein aufgrund der Ortsnähe – „dynamisch“ die Zuständigkeit zugewiesen bekommen. Nun werde Rechtsklarheit geschaffen, so Rombach. „Die Gesetzesänderung gewährleistet den einheitlichen Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung“, so der Vorsitzende.
Umbesetzung im Verkehrsausschuss: Hans Peter Stauch (AfD) löst den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Bernd Gögel ab.