Verkehrsausschuss stimmt Landesmobilitätsgesetz mehrheitlich zu

Stuttgart. Der Ausschuss für Verkehr hat in der Sitzung am Mittwoch, 19. Februar 2025, über das Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LMG) beraten und anschließend dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Rüdiger Klos (AfD).

Leitmotiv des LMG ist laut Gesetzesbegründung „die Ermöglichung und Gestaltung einer nachhaltigen, leistungsfähigen, sozial gerecht gestalteten und verlässlichen Mobilität“ im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Landes. Das Gesetz befugt Kommunen, Abgaben zur Mitfinanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erheben. Zudem sieht es vor, dass Stadt- und Landkreise auf freiwilliger Basis Koordinatorenstellen für den Ausbau und Erhalt von Radverkehrsnetzen schaffen. Daneben enthält das Gesetz Regelungen zur Beschaffung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge für den Nahverkehr durch die Kommunen sowie zur Erhebung und Übermittlung von Mobilitätsdaten, um die Bedarfe für die öffentliche Ladeinfrastruktur festzulegen. Das Gesetz bietet außerdem die Grundlage für ein Digitales Parkraummanagement.

Bei einer öffentlichen Anhörung zum Gesetz in der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss war deutlich geworden, dass Kommunal- und Wirtschaftsverbände sowie das Bus- und Kfz-Gewerbe dem Gesetzentwurf trotz mehrfacher Überarbeitung durch das Verkehrsministerium weiterhin sehr skeptisch gegenüberstehen. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden erklärte die FDP/DVP in der Sitzung, das Signal der Anhörung sei eindeutig gewesen. Die Verbände wollten das Gesetz nicht. Auch aus Sicht der FDP/DVP sei das Gesetz überflüssig. Sinnvolle Inhalte könnten unterhalb der Gesetzesschwelle geregelt werden.

Auch die SPD bekräftigte laut Klos, die Verbände hätten deutlich gemacht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form unnötig sei. Die AfD habe erklärt, das Gesetz sei Ausdruck einer „Klimaschwindelpolitik“ und werde einen „gigantischen Bürokratieaufbau“ verursachen.

Die Grünen äußerten nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, das bisherige Gesetzgebungsverfahren habe ein „angemessenes Ringen“ zwischen progressiven verkehrspolitischen Kräften einerseits und auf Wahrung des Besitzstands zielenden Kräften andererseits gezeigt. Beim Mobilitätsgesetz handle es sich um ein „Ermöglichungsgesetz“ für intelligente Verkehrslösungen vor Ort im Sinne des Klimaschutzes. Die CDU habe betont, für sie habe die Anhörung im Landtag keine neuen Erkenntnisse gebracht. Wichtig sei, dass erst ein ÖPNV-Grundangebot vorliegen müsse, bevor ein Landkreis oder eine Kommune die Einführung eines Mobilitätspasses beschließen kann.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte nach Angaben von Klos, das im laufenden Verfahren „drastisch verschlankte“ Gesetz eröffne verschiedenste Möglichkeiten für eine verbesserte Mobilität. Es könne keine Rede davon sein, dass die Kommunen „verhaftet“ oder verschiedene Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt werden. Alles in allem bringe das Gesetz verkehrspolitisch einen „großen Schritt nach vorn“.

Wie der Vorsitzende berichtete, stimmte der Ausschuss der Gesetzesvorlage nach der Diskussion mehrheitlich zu. Ein Änderungsantrag der FDP/DVP, demzufolge das Außerkrafttreten mit Ablauf des 30. April 2026 ins Gesetz aufgenommen werden sollte, sei mehrheitlich abgelehnt worden.