Vorschläge des Rechnungshofs aufgegriffen:

Finanzausschuss drängt auf Maßnahmen zur Rationalisierung des Statistikwesens Stuttgart. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens sollen die entsprechenden Vorschläge des Rechnungshofs Baden-Württemberg vom April 2003 überprüft und möglichst umgesetzt werden. Diese Forderung hat der Finanzausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 4. Dezember 2003, in einer einstimmig gefassten Beschlussempfehlung an die Landesregierung gerichtet. Wie der Vorsitzendes des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Herbert Moser, mitteilte, beruhen die Vorschläge des Rechnungshofs Baden-Württemberg auf einer koordinierten Untersuchung von elf Landesrechnungshöfen und des Bundesrechnungshofs. Diese Untersuchung habe der Finanzausschuss ausdrücklich begrüßt und die Mitteilung des Rechnungshofs Baden-Württemberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach Angaben Mosers ersucht der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung die Landesregierung, in Baden-Württemberg ein Verfahren zu erproben, wonach Statistiken von dem Ressort, das eine Statistik in Auftrag gibt, auch bezahlt werden müssen. Darüber hinaus solle die begonnene länderübergreifende Bündelung von Statistikaufgaben forciert werden. Alle Möglichkeiten der elektronischen Datenerhebung und Weiterbearbeitung zur Verbesserung der Geschäftsprozesse sollten genutzt werden. Insbesondere sei sicherzustellen, dass die öffentliche Hand Daten elektronisch anliefere. Ein Abbau der Anforderungen an die amtliche Statistik und eine Entlastung der Berichtspflichtigen solle unter anderem dadurch erreicht werden, dass die kritische Überprüfung der Aufgaben, auch hinsichtlich der Häufigkeit von Statistiken, fortgesetzt werde, erklärte Moser. Es müsse versucht werden, die Softwareentwicklung methodisch zu verbessern und zusammen mit der Statistikaufbereitung in Rechenzentren in einem oder mehreren der Statistischen Landesämter zu bündeln. Die sich hieraus ergebenen Personaleinsparpotentiale müssten realisiert werden. Beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg könne so - bezogen auf einen im Wesentlichen gleich bleibenden Aufgabenbestand - die Zielgröße von insgesamt 200 wegfallenden Stellen erreicht werden. Im Übrigen lege der Finanzausschuss Wert darauf, so Moser, dass sich die Landesregierung über den Bundesrat beim Bund und bei der EU dafür einsetze, Statistikanforderungen auf ein angemessenes Maß zu beschränken. „Nachdem durch die Untersuchung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sowie die Prüfung des Rechnungshofs Baden-Württemberg ausreichend Analysen und zahlreiche Optimierungsvorschläge vorliegen, kommt es nun darauf an, diese Empfehlungen umzusetzen“, sagte Moser abschließend. Über die Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen erwarte der Finanzausschuss von der Landesregierung bis zum Dezember 2004 einen Bericht.