Vorsitzende Krebs: „Auf Schloss Augustenburg kann gebaut werden“

Stuttgart. Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Juli 2020, den Weg für das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Schloss Augustenburg in Karlsruhe-Grötzingen freigemacht. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Petra Krebs (Grüne), mitgeteilt. „Wir sind einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass sich die Petition in ihren Kernforderungen erledigt hat. Soweit sie sich gegen den Neubau richtet, kann ihr nicht abgeholfen werden“, erläuterte Krebs.

Zu dieser Erkenntnis sei auch das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in seiner Bewertung gelangt. Bereits im Februar 2019 habe ein Petent um die Überprüfung des Bauvorhabens Sanierung und Erweiterung des Schlosses Augustenburg, einer Senioreneinrichtung, in seiner Nachbarschaft gebeten. Geplant sei dort unter anderem auch ein Neubau auf einer angrenzenden Fläche. Der Petent habe folgende Forderungen erhoben: Die geplanten Anbauten sollten nicht höher als der Bestand sein und die Gesamtanlage solle harmonisch zum Altbestand und zur Umgebung gestaltet sein. Er wandte sich gegen den geplanten Neubau, einen aus seiner Sicht unpassenden Nord-Quader. 

Da es sich bei der Augustenburg um ein herausragendes Baudenkmal handelt und es im Spannungsfeld Denkmalschutz, Nachverdichtung, Bedarf an Wohnraum/Pflegeplätzen, Einfügung in die Umgebung unterschiedliche Sichtweisen gibt, hat sich der Petitionsausschuss bei einem Ortstermin Ende Juni 2020 über die Lage informiert. „Die Menschen vor Ort haben erlebt, dass sich der Petitionsausschuss auch nicht von Corona aufhalten lässt und wir uns ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen“, so die Ausschussvorsitzende.

Es sei dargelegt worden, dass im Zuge der Prüfung der Zustimmungsfähigkeit zu dem Bauvorhaben die Denkmalschutzbehörde schon vor längerem mit dem Bauherrn in Abstimmung eingetreten sei. Die zunächst beantragten, zum unmittelbaren Anbau an den historischen Bestand des Kulturdenkmals vorgesehenen Flügelbauten waren in ihrer Höhenentwicklung, Ausdehnung und Gestalt nicht zustimmungsfähig. Hinsichtlich der geplanten Anbauten sei in Nebenbestimmungen zwischen Behörde und Bauherrn festgehalten worden, dass die First- und Traufhöhen der neuen Seitenflügel ebenso wie die Ausbildung des Krüppelwalms mit seiner Traufhöhe von den Bestandsgebäuden zu übernehmen sind. Der Petent habe die von der Denkmalschutzbehörde erreichten Planänderungen gutgeheißen und seine Kernforderung in der Petition hinsichtlich der Anbauten für erledigt erklärt. Seine Bedenken gegenüber einem geplanten Neubau habe er indes aufrechterhalten.

Beim Vororttermin sei deutlich geworden, dass die das Kulturdenkmal umgebende Bebauung nicht im Gestaltungsbereich einer Gesamtanlage im Sinne des Denkmalschutzgesetzes liege. Der geplante Neubau war daher im Hinblick auf den sog. Umgebungsschutz des Schlosses als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung zu beurteilen, wonach mit dem Neubau auch aus verschiedenen Betrachtungswinkeln keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes von Schloss Augustenburg verbunden sein darf. „Hier haben wir erfahren, dass der Umgebungsschutz das Gebäude vor seiner Umgebung schützt, was häufig falsch verstanden wird“, so Petra Krebs.

Vor diesem Hintergrund seien in weiteren Abstimmungsgesprächen der Denkmalschutzbehörde mit dem Bauherrn bauliche Anpassungen für das Neubauvorhaben hinsichtlich seiner äußeren Gestaltung erreicht worden. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des historischen Baubestandes des Schlosses Augustenburg durch den geplanten Neubau in der Umgebung dieses Kulturdenkmals gehe die Denkmalschutzbehörde der Stadt nach diesen Planänderungen nicht mehr aus. Dies sei beim Vororttermin nochmals erläutert worden.