Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses kritisiert scharf Beitrag in der ARD
Stuttgart. Zu dem am 24. April 2017 in der ARD ausgestrahlten Beitrag „Tod einer Polizistin – Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“ erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A.“, Wolfgang Drexler MdL: „Wie meine Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss, die ich gestern bei der Gedenkfeier zum zehnten Jahrestag des grausamen Attentats getroffen habe, habe ich mit Bestürzung den Fernsehbeitrag verfolgt.“
Er halte sich, so der Vorsitzende weiter, ansonsten stets bewusst überaus zurück bei der Bewertung auch bisweilen weniger sachlicher Medienbeiträge. Allerdings habe er es nach dem genannten Beitrag als seine Pflicht angesehen, die Intendanten der ARD und den für den Beitrag verantwortlichen RBB anzuschreiben und die Einhaltung der journalistischen Grundsätze nach dem Rundfunkstaatsvertrag anzumahnen: „Am Abend vor der Gedenkfeier ohne jede kritische Rückfrage eine Drogendealerin unbelegt behaupten bzw. suggerieren zu lassen, Michèle K. habe selbst Heroin konsumiert und sei davon abhängig gewesen, verstößt für mich nicht nur gegen das Gebot journalistischer Sachlichkeit. Dies ist nicht nur zu diesem Termin unpassend und für die Angehörigen belastend, wie etwa die ebenfalls verwendeten Bilder der grausam Ermordeten im Badeanzug. Sondern ich halte derartige gänzlich unbewiesene Anwürfe für grob anstößig. In unserer intensiven mehrjährigen Aufklärungsarbeit hat sich nichts, aber auch gar nichts dafür ergeben, dass Michèle K. Heroinkonsumentin gewesen wäre. Ähnlich perfide sind die trotz ausführlicher Widerlegung in OLG-Prozess und Untersuchungsausschüssen hier fortgezeichneten Versuche, unmittelbare Kontakte von Michèle K. zu Rechtsextremen zu unterstellen.“
Es irritiere, dass die Verfasser sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht hätten, die Protokolle oder wenigstens die Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse des Bundestags und des Landtags von Baden-Württemberg zur Kenntnis zu nehmen, etwa wenn es um das Umfeld der beiden Opfer in ihrer Einheit gehe. Auch würden die mittlerweile erfolgten teilgeständigen Einlassungen von Beate Zschäpe, die die Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos auch an der Tat von Heilbronn einräumt, vollständig ignoriert, ebenso wie etwa das Bekennervideo des NSU und seine Entstehung bereits bis Ende 2007. Dies geschehe offensichtlich bewusst, um weiterhin frei über mögliche andere Täter – gar in Kollegenkreisen der beiden Beamten – spekulieren zu können. So werde unter anderem auch auf DNA-Spuren, also Rückstände von Hautschuppen etc. von Beamten, die nicht am Tattag im Einsatz waren, verwiesen, ohne zu erwähnen, dass diese z.B. wegen früheren Gebrauchs des PKW sämtlich als „berechtigte Spurverursacher“ eingeordnet wurden. Die erfolgten Abklärungen unter anderem des vergangenen Untersuchungsausschusses zu den für den Einsatz „sichere Stadt“ am 25. April 2007 in Heilbronn eingeteilten Kräften der Bereitschaftspolizei und den Mobilen Einsatzkräften würden ebenso ignoriert wie die vergebliche Suche nach Motiven im Bereich der Einheit der beiden Opfer, um nur weitere Beispiele zu nennen, so der Vorsitzende.
Bei Florian H. werde eine Drogenverbindung zum Mord in Heilbronn angedeutet, allerdings der zeitliche Abstand – zwischen 2007 und frühestens 2010 völlig verschwiegen. Außerdem würden seine Aussagen, sagte Wolfgang Drexler weiter, z.B. zu den Todesfällen unter geladenen Zeugen gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch im Sinn völlig verfremdet. Dies gelte insbesondere für seine detaillierteren Erläuterungen, wie und warum die Todesfälle im Komplex Florian H. – auch unter dem Einfluss des Ausschusses – sachlich, mit allen möglichen Mitteln und mit größtmöglichem Aufwand aufgeklärt wurden, so dass der Verdacht von Fremdverschulden jeweils plausibel ausgeräumt werden konnte.
Einzig weiterführend erscheine die Buchstabenfolge „NSU“ auf Videomaterial, dem der Ausschuss ebenso wie der Generalbundesanwalt noch einmal nachgehen wolle. Hier bitte er die Intendanten, insbesondere des SWR, um die Überlassung einer Kopie des Materials, führte der Vorsitzenden aus.
Drexler sagte, er könne sich dem Urteil einer profunden Journalistin nur anschließen, die schreibt, dass es „umso ärgerlicher sei, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien“ führe. Drexler betonte daher: Statt Realität und Fiktion zu vermischen und sich immer wieder im Kreis zu drehen, müsse man sich auf die wirklich noch offenen Fragen konzentrieren. „Ansonsten gewinnen nur die Terroristen“, so der Vorsitzende abschließend.
Zusätzliche Information:
Der Vorsitzende erklärt: Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung wurde ich anwaltlich aufgefordert, bestimmte Aussage aus der Pressemitteilung nicht erneut zu verbreiten. Die Landtagsverwaltung kam nach eingehender Prüfung zum dem Ergebnis, dass hierfür keine rechtliche Grundlage besteht. Für die Dauer der Prüfung hatte ich die Pressemitteilung vorsorglich aus dem Netz nehmen lassen.