Vorsitzender Guido Wolf: „Opferschutz hat in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert“

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Dienstag, 25. Januar 2022, mit der psychosozialen Prozessbegleitung in Baden-Württemberg befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mitteilte, betonten die Abgeordneten fraktionsübergreifend die Bedeutung des Schutzes und der Betreuung von Personen, die durch Straftaten verletzt wurden. „Opferschutz hat in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert. Opfer einer Straftat geworden zu sein, führt bei den Betroffenen nicht selten zu temporären oder gar lebenslangen Traumata“, sagte Guido Wolf. „Opfer dürfen nicht sich selbst überlassen werden, sie brauchen Hilfe aus einem Guss. Der Amoklauf von Heidelberg unterstreicht aktuell und einmal mehr die Bedeutung des Opferschutzes“, betonte der Vorsitzende. 

Nach Angaben des Vorsitzenden haben seit 2017 besonders schutzbedürfte Verletzte unten bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Die psychosoziale Prozessbegleitung sei eine besondere Form der Zeugenbegleitung und verstehe sich als ergänzendes Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten. Dies umfasse qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung von Verletzten mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren. Derzeit seien landesweit 61 Prozessbegleitpersonen anerkannt. Im Jahr 2017 seien es 48 Personen gewesen, seitdem habe sich die Zahl weiter erhöht. Zuletzt kamen 2021 zwei weitere Personen hinzu. Eine Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleitung sei auf fünf Jahre befristet, danach müsse die Tätigkeit neu beantragt werden. 

Die Staatskasse übernehme die Kosten für die psychosoziale Prozessbegleitung allerdings nur im Fall einer Beiordnung, die beim zuständigen Gericht beantragt und von diesem genehmigt werden müsse. Im Jahr 2020 seien landesweit 206 Anträge auf psychosoziale Prozessbegleitung gestellt worden. 187 Anträge seien bewilligt und acht abgelehnt worden. Über elf Anträge sei noch nicht entschieden worden. Eine besondere Schutzbedürftigkeit bestehe zum Beispiel bei Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen, bei Betroffenen von Sexualstraftaten oder Gewalttaten mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen. Auch Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking, Hasskriminalität oder Menschenhandel könnten das Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen. „Die psychosoziale Prozessbegleitung setzt an einem sensiblen Moment an, Opfer in ihrer konkreten Betroffenheit zu begleiten“, so der Vorsitzende Guido Wolf.

In Baden-Württemberg besteht bei dem sozialen Dienstleister PräventSozial eine Koordinierungsstelle für die psychosoziale Prozessbegleitung, welche jährlich mit Haushaltsmitteln in Höhe von 75.000 Euro gefördert werde. Verletzte aus dem ganzen Land könnten sich an die Stelle wenden und werden dann an die örtlich zuständigen Begleitpersonen weitervermittelt. Guido Wolf dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei PräventSozial und allen weiteren in der Prozessbegleitung tätigen Personen für deren Engagement für verletzte und traumatisierte Menschen. Neben PräventSozial gebe es eine ganze Reihe an Opferhilfeeinrichtungen und justiznaher Träger, über die psychosoziale Prozessbegleitpersonen erreichbar seien.