Vorsitzender Jörg Döpper: Petitionsausschuss nimmt Bürgereingaben ernst und behandelt sie sachgerecht
Stuttgart. Ein positives Resümee über die Tätigkeit des Petitionsausschusses hat der Vorsitzende dieses Gremiums, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, in seinem Rechenschaftsbericht am 3. Februar 2011 vor dem Plenum des Landtags gezogen. Die Erfahrung des Bürgers zeige, dass seine Eingabe vom Petitionsausschuss und vom Landtag ernst genommen und sachgerecht behandelt werde. Gegenüber dem auf ihn mächtig wirkenden Behördenapparat brauche der Betroffene einen „Anwalt des Bürgers“, so Döpper. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wandten sich in der zu Ende gehenden Wahlperiode bis 1. Januar 2011 insgesamt 5.216 Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss. Das entspricht etwa 1.159 Petitionen pro Jahr. „Mit der Einführung von Online-Petitionen ab der nächsten Legislaturperiode machen wir einen weiteren Schritt, den Bürgern den Zugang zum Petitionsrecht zu erleichtern“, kündigte der Ausschussvorsitzende an.
„Der Petitionsausschuss nimmt mit der Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Aufgabe wahr“, betonte Döpper. Die 23 Mitglieder dieses Gremiums setzten sich sehr engagiert für die Anliegen der Petenten ein. „Auch wenn wir nicht immer helfen konnten, so wurde in vielen Fällen trotz negativen Ausgangs des Petitionsverfahrens doch zumindest ‚Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit‘ geleistet.“ In immerhin 21 Prozent der Fälle seien die Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich gewesen. Die Erfahrung des Bürgers, dass seine Eingabe vom Petitionsausschuss und vom Landtag ernst genommen und sachgerecht behandelt wird, nehme ihm das Gefühl der hoffnungslosen Unterlegenheit. Gegenüber dem auf ihn mächtig wirkenden Behördenapparat brauche der Betroffene einen „Anwalt des Bürgers“, sagte der Ausschussvorsitzende.
Nach Angaben Döppers hat der Petitionsausschuss in der jetzigen Wahlperiode bislang insgesamt 45 Sitzungen abgehalten, 98 Ortstermine einberufen und 470 Anhörungen von Regierungsvertretern vorgenommen. Gegenüber der ersten Hälfte der 14. Wahlperiode habe die Anzahl der Neueingaben weiter abgenommen. Zum Stand 1. Januar 2011 seien es 5.216 Petitionen gewesen. Dies entspreche etwa 1.159 Petitionen pro Jahr. Als einen Grund für diese Entwicklung führte Döpper die stark rückläufigen Ausländerpetitionen an. Asylrecht und die damit verbundenen Rückführungen ins Heimatland spielten momentan keine große Rolle. Das könne sich indes durch den Wegfall der Visumspflicht innerhalb der EU schnell ändern. An mangelndem Bekanntheitsgrad des Petitionsausschusses oder zu hohen Hürden, das Petitionsrecht wahrzunehmen, könne es sicherlich nicht liegen. „Mit der Einführung von Online-Petitionen ab der nächsten Legislaturperiode machen wir einen weiteren Schritt, den Bürgern den Zugang zum Petitionsrecht zu erleichtern“, gab der Ausschussvorsitzende bekannt. Schwerpunkte der Petitionen bildeten laut Döpper wie schon in den vergangenen Jahren Bausachen mit 440 Eingaben. Im Strafvollzug seien es 354 und im Ausländerrecht 327 Eingaben gewesen. Die Sozialhilfe folge mit 237, Steuersachen mit 231 und Gnadensachen mit 202 Eingaben. Aus der Vielzahl von positiv entschiedenen Petitionen nannte Döpper folgendes Beispiel: „Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst beschäftigte türkische Reinigungskraft. Sie konnte nicht verstehen, dass sie wegen einer fehlenden Unterschrift finanzielle Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen musste. Sie wehrte sich beim Petitionsausschuss gegen die Kürzung ihrer Betriebsrente und brachte damit einen Stein ins Rollen. Weil die Petentin aus Unkenntnis versäumt hatte, im Jahre 2003 eine spezielle Rentenauskunft beizubringen, wurden ihr von der Zusatzversorgungskasse statt 653 Euro nur 200 Euro Betriebsrente zugestanden. Ähnlich erging es 1.100 ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Der Petitionsausschuss forderte den Kommunalen Versorgungsverband auf, zusammen mit den Tarifpartnern nach einer befriedigenden Lösung zu suchen. Mit Erfolg! Dem Anliegen der Petentin auf Neuberechnung der Betriebsrente wurde entsprochen. Ihr wird künftig die volle Betriebsrente bezahlt und die vorenthaltenen Beträge von etwa 20.000 Euro nachgezahlt. Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg wird bei allen Fällen prüfen, ob im Einzelfall ebenfalls die Voraussetzungen für eine Neuberechnung vorliegen. Die Tarifvertragsparteien haben sich entsprechend geeinigt und kommen so ihrer Fürsorgepflicht nach.“ Döpper verwies auch auf die Ausschusssitzung im Dezember 2010, in der ein Vorschlag für eine Entschließung des Landtags zur Unterbringung ehemaliger Heimkinder einstimmig verabschiedet wurde. Er sei froh, dass die Betroffenen öffentlich angehört worden seien: „Wir haben festgestellt, dass Kindern und Jugendlichen großes Leid zugefügt worden ist. Dieses manchmal unvorstellbare Unrecht wird von uns ausdrücklich verurteilt. Wir wären dem Landtag dankbar, wenn er unserem Vorschlag folgen würde.“ Wie dankbar Petenten sind, wenn ihre Eingaben den gewünschten Effekt erzielen, belegte Döpper unter anderem mit Zitaten aus dem Schreiben einer jungen Frau, die durch ihre Petition eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin erfolgreich abschließen konnte: „Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre verständnisvolle Unterstützung. Mein Kolloquium habe ich am 30. April 2010 erfolgreich abgelegt. Gleichzeitig wurde ich bei der Stadtverwaltung S. im Kindergarten als staatlich anerkannte Erzieherin wieder eingestellt. Durch Ihre persönliche Entscheidung wurde mir hiermit mein Berufsziel ermöglicht. Nochmals ein herzliches Dankeschön.“ Leider könne der Petitionsausschuss nicht immer helfen, sagte Döpper. „Auch wir sind an Gesetz und Recht gebunden. Manchmal helfen aber auch der gesunde Menschenverstand und etwas Zivilcourage auf allen Seiten weiter.“ Der Ausschussvorsitzende, der zum Ende der 14. Legislaturperiode aus dem Landtag ausscheidet, schloss seine Rede mit einem herzlichen Dank an alle „mit denen ich während meiner Tätigkeit als Vorsitzender des Petitionsausschusses zu tun hatte“, an Parlamentarier, an Regierungsvertreter, an die Medien sowie an die Mitarbeiter von Behörden und der Landtagsverwaltung. „Allen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen des künftigen 15. Landtags kann ich die parlamentarische Arbeit im Petitionsausschuss nur empfehlen. Sie werden sehen, es lohnt sich“, meinte Döpper. ________________________________________________________
Die 27-seitige Anlage zum Petitionsbericht mit statistischen Angaben und einer Beschreibung von Einzelfällen kann in der Landtagspressestelle in gedruckter Form abgeholt oder als Word-Datei angefordert werden.