Vorsitzender Marwein: Mitzeichnungsmöglichkeit für öffentliche Petitionen geht an den Start
Stuttgart. Ab 1. Juli 2025 ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, öffentliche Petitionen online mitzuzeichnen. „Mit dieser Möglichkeit modernisieren wir das Petitionsverfahren“, freut sich der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Thomas Marwein (Grüne), über den neuen Online-Service, der auf der Webseite des Landtags von Baden-Württemberg unter
https://www.landtag-bw.de/de/Petitionen(externer Link) zu finden ist.
Im Juni 2023 hatte der Petitionsausschuss Verfahrensgrundsätze für die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen beschlossen. Damit wird das klassische Petitionsverfahren ergänzt, das von jedem Einzelnen initiiert werden kann und für eine Bearbeitung durch den Petitionsausschuss keiner Unterstützung bedarf. „Mit der Einführung einer eigenen Online-Mitzeichnungsmöglichkeit will der Petitionsausschuss interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einräumen, Anliegen von allgemeinem Interesse, welche als Petition eingereicht wurden, zu unterstützen“, erläutert Marwein. Dabei wird der offizielle Weg eines Petitionsverfahrens sichergestellt. Anliegen für öffentliche Petitionen müssen von allgemeinem Interesse und für eine sachliche, öffentliche Diskussion geeignet sein. „Wichtig ist auch, dass die Behandlung des Anliegens in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses fällt“, betont Thomas Marwein. Öffentliche Petitionen werden für eine Dauer von sechs Wochen auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht. „In diesem Zeitraum erhalten weitere Personen oder Gruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung“, so der Vorsitzende.
Unter https://www.landtag-bw.de/de/Petitionen(externer Link) gibt es zunächst grundsätzliche Informationen zum Petitionsverfahren. Unter der Überschrift „Petitionen einreichen“ findet man neben der Beschreibung der bisherigen Verfahren die Informationen zur Neuerung „Petition zur Veröffentlichung online einreichen“. Auf dieser Unterseite gelangt man zu allen Petitionen, die sich derzeit in der Mitzeichnungsphase befinden, zu Petitionen, die sich in Prüfung befinden und zu den abgeschlossenen Petitionen. Über eine Suchfunktion kann auch nach einer bestimmten Petition oder nach Petitionen zu einem bestimmten Thema gesucht werden.
Erhält eine öffentliche Petition im genannten Zeitraum Mitzeichnungen von über 10.000 Personen, hat der Petitionsausschuss in der Regel innerhalb der nächsten sechs Monate eine öffentliche Anhörung zu dieser Petition durchzuführen. „Das bisherige Petitionsverfahren wird mit der Möglichkeit verbunden, mit Online-Petitionen öffentliche Aufmerksamkeit für ein allgemeines Thema zu generieren“, sagt Thomas Marwein. Sollte eine Petition nicht die notwendigen 10.000 Unterstützungsunterschriften erhalten, wird die Petition in der Regel im klassischen Petitionsverfahren weiterbehandelt.
Stimmen der Obleute der Fraktionen:
Gudula Achterberg (Grüne)
„Unter der Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist die Politik des Gehörtwerdens in Baden-Württemberg etabliert worden. Mit dem Online-Petitionsverfahren haben wir das Petitionswesen digitalisiert. Somit bieten wir den Menschen in unserem Land eine zeitgemäße Möglichkeit, ihre Anliegen vorzubringen, und schaffen gleichzeitig eine echte Alternative zu kommerziellen Anbietern und Petitionsplattformen, bei denen vielen Menschen nicht bewusst ist, dass es sich eben nicht um ein echtes, sprich formelles Petitionsverfahren handelt.“
Konrad Epple (CDU)
„Das Petitionsrecht sorgt dafür, dass der Landtag für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar ist. Das nehmen wir im Petitionsausschuss sehr ernst. Mit dem neuen Online-Petitionsverfahren, das auch eine Mitzeichnungsmöglichkeit eröffnet, erleichtern wir die Beteiligung und verbessern die Abläufe. Zudem setzen wir damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.“
Andreas Kenner (SPD)
Am 1. Juli startet in Baden-Württemberg das neue Online-Petitionsverfahren mit Mitzeichnungsmöglichkeit. Dadurch hat unsere Bevölkerung die Möglichkeit, sich direkt online an ihren Petitionsausschuss zu wenden. Es war ein langer Weg bis dahin. Als Petitions-Obmann der SPD begrüße ich diesen Quantensprung und freue mich auf mehr Transparenz, Mitsprache und Demokratie.
Dr. Christian Jung (FDP/DVP)
„Die Möglichkeit, Petitionen an den Landtag künftig auch mitzeichnen zu können, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in unserem parlamentarischen Verfahren. Wir Freie Demokraten begrüßen diese Modernisierung ausdrücklich. Sie stärkt die direkte Demokratie, gibt den Bürgern eine stärkere Stimme und macht politische Anliegen sichtbarer. Gleichzeitig sorgt die Mitzeichnungsmöglichkeit dafür, dass der Landtag und seine Abgeordneten besser einschätzen kann, welche Themen in der Bevölkerung besonders viele Menschen bewegen.“
Hans-Peter Hörner (AfD)
„Die AfD begrüßt die Einrichtung der Online-Petition. Der einzelne Bürger hat damit die basisdemokratische Möglichkeit, sein Anliegen ohne ideologische Filterung und parteipolitischen Dirigismus in die Meinungsbildung einzubringen. Eine breite Diskussion ist dabei zielführend. Die öffentliche Behandlung und Entscheidung im Ausschuss selbst ist dann – mit Zustimmung der Petenten – folgerichtig.