Vorsitzender Marwein: Nach ausgiebiger Prüfung der Sach- und Rechtslage wird Petitionen nicht abgeholfen

Stuttgart. Mit fünf Eingaben verschiedener Petenten, die sich gegen den Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim richten, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Juli 2025, befasst. Das hat der Vorsitzende Thomas Marwein (Grüne) mitgeteilt. 
 

Gegen den Bau der Klärschlammverbrennungsanlage gebe es eine Reihe von Vorbehalten, so Vorsitzender Marwein. Ein Petent etwa vertrete die Meinung, dass die behördliche Neutralität durch die Verwendung des Begriffs Klärschlammheizkraftwerk nicht gewahrt sei, da es sich um eine falsche Bezeichnung für das Vorhaben handeln würde. Überdies vertrete der Petent die Ansicht, dass ein Verstoß gegen die regionale und kommunale Planungshoheit vorliegen würde. Auch äußerte er rechtliche und verfahrenstechnische Bedenken hinsichtlich der von der EnBW geltend gemachten Eilbedürftigkeit. Ein weiterer Petent habe ebenfalls angemerkt, dass es sich nicht um ein Klärschlammheizkraftwerk handele, da die Abwärme vor Ort nicht genutzt werde. Weitere Beschwerden beträfen die befristete wasserrechtliche Genehmigung für eine Grundwasserentnahme, die fehlende Prüfung des Untergrunds auf Altlasten, die das Grundwasser gefährden könnten, sowie die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Anlage.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft habe die Eingaben geprüft, so Marwein. Vor dem Hintergrund der wegfallenden Möglichkeit der Mitverbrennung von Klärschlamm in Steinkohlekraftwerken aufgrund des beschlossenen Kohleausstiegs sowie durch die Neufassung der Klärschlammverordnung plane die EnBW den Bau eines Klärschlammheizkraftwerkes zur ausschließlichen Verbrennung kommunaler Klärschlämme. Die geplante Anlage in Walheim solle künftig Klärschlämme aus dem kommunalen Bereich im nordöstlichen Baden-Württemberg entsorgen. Da die Kohlekraftwerke nach und nach abgeschaltet würden, ändere sich die Situation dramatisch, habe das Ministerium Marwein zufolge ausgeführt. Die Klärschlammentsorgung im Land müsse jetzt für alle anfallenden Klärschlämme auf eine neue Basis gestellt werden. Derzeit gebe es in Baden-Württemberg nur drei Klärschlammverbrennungsanlagen. 230.500 Tonnen Klärschlammtrockenmasse müssten verbrannt werden. Davon sollen künftig etwa 45.000 Tonnen Klärschlammtrockenmasse nach Walheim gehen. Weitere Anlagen befänden sich in Planung, etwa in Böblingen und in der Breisgauer Bucht. Wenn alle Planungen umgesetzt würden, käme man noch immer auf ein Delta von 45.000 Tonnen Klärschlammtrockenmasse, die versorgt werden müssten. Hier bestehe Handlungsbedarf. Dies könne über die kommunale Ebene gemacht werden oder über privat errichtete und betriebene Anlagen wie in Walheim. Insgesamt gebe es noch immer keine Gesamtlösung des Problems, die Dringlichkeit nehme aufgrund der fortschreitenden Zeit zu.

Im Petitionsausschuss sei zunächst auf Antrag der FDP/DVP über eine Überweisung der Petition als Material abgestimmt worden, die jedoch im Gremium keine Mehrheit gefunden habe. „Der Petitionsausschuss hat mehrheitlich die Nicht-Abhilfe beschlossen“, fasste Thomas Marwein zusammen. Die Sach- und Rechtslage sei ausgiebig geprüft worden.