Votum gegen Kompetenzverlagerung
Europaausschuss: Sportpolitik ist vor allem Angelegenheit der Länder Stuttgart. Die Landesregierung soll über den Bundesrat darauf hinwirken, dass sich die Europäische Kommission auch im Bereich des Sports auf jene Kompetenzen beschränkt, die im EU-Reformvertrag von Lissabon festgelegt worden sind. Diese Forderung enthält ein Antrag von CDU und FDP/DVP, der im Europaausschuss auf seiner Sitzung am Mittwoch, 24. Oktober 2007, mehrheitlich verabschiedet wurde. Entschieden wurde über diese Initiative anlässlich der Beratung eines Berichtsantrags der SPD zum Thema „Das Weißbuch Sport der EU und die Sportpolitik in Baden-Württemberg“. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Christoph-E. Palmer, mitteilte, stellt das Weißbuch die erste umfassende Initiative der Europäischen Kommission zum Thema Sport dar und dient ihr als Orientierung für sportbezogene Maßnahmen in den kommenden Jahren. Es enthalte zahlreiche Empfehlungen, Planungen und Vorschläge, wie der organisierte Sport seine Probleme lösen und wie Sport stärker als bisher in die Umsetzung der Gemeinschafts- und EU-Förderpolitik eingebunden werden könne. Das Weißbuch Sport samt des darin enthaltenen Aktionsplans „Pierre de Coubertin“ seien dennoch zurückhaltend zu bewerten, da Bedenken hinsichtlich der Achtung der Autonomie des Sports und des Subsidiaritätsprinzips nicht von der Hand zu weisen seien, so Palmer. Denn mit der Erhebung von Daten verbinde die EU die Formulierung entsprechender Handlungsaufträge. Solche zu erstellen gehöre jedoch nicht zu ihrem Aufgabenbereich. In dem vom Ausschuss verabschiedeten Antrag wird nach Angaben Palmers die Landesregierung ausdrücklich gebeten, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass im Bereich des Sports das Subsidiaritätsprinzip eingehalten und die Autonomie der Organisationen des Sports gewahrt werden. Schließlich beinhalte der Antrag die Forderung, dass in der Bildungs- und Jugendpolitik die Programme und Maßnahmen hinsichtlich ihres bürokratischen Aufwandes und ihrer Effektivität im Verhältnis zum Einsatz finanzieller Mittel in den jeweiligen Mitgliedstaaten überprüft werden. „Gerade die Erstellung eines EU-Weißbuches Sport zeigt, dass die EU-Kommission geneigt ist, sich solcher Themen zu bemächtigen, die nicht in ihren Kompetenzbereich, sondern in die Zuständigkeit der Bundesländer und Nationalstaaten fallen“, erklärte der Ausschussvorsitzende.