Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit Einsprüchen gegen die Landtagswahl

Dr. Wolfgang Reinhart zum Vorsitzenden gewählt Stuttgart. Mit den Einsprüchen gegen die Landtagswahl vom 25. März 2001 hat sich der Wahlprüfungsausschuss des 13. Landtags auf seiner konstituierenden Sitzung befasst. Wie der neugewählte Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Reinhart, am Mittwoch, 11. Juli 2001, in Stuttgart erklärte, wandten sich einige Einsprecher gegen den Ablauf der Wahl in ihren Wahlkreisen. Beanstandet werde auch die vom Landtagswahlgesetz vorgeschriebene mehrfache Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Nach der Wahl von Wolfgang Reinhart, CDU, zum Ausschussvorsitzenden und von Frieder Birzele, SPD, zu dessen Stellvertreter behandelte das Gremium die insgesamt elf Wahlein-sprüche. Nach Angaben Reinharts zählt zu diesen Einsprüchen auch eine Eingabe des Karlsruher FDP-Kreisvorsitzenden Professor Dr.-Ing. Otto F. Hagena aus Eggenstein-Leopoldshafen. Der Einsprecher wende sich dagegen, dass nach dem geltenden Wahl-recht zum Ausgleich von Überhangmandaten das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt nicht landesweit, sondern jeweils in den einzelnen Regierungsbezirken angewandt werde. Dieses Verfahren benachteilige nach Ansicht Hagenas kleinere Parteien unverhältnismäßig stark und begünstige auch die größeren Regierungsbezirke, die durch wesentlich mehr Abgeordnete im Landtag repräsentiert seien, als es ihrem Anteil an der Gesamtzahl der gültigen Stimmen entspreche. Eine weitere Sachaufklärung, so Vorsitzender Reinhart, habe der Ausschuss in allen elf Fällen für erforderlich gehalten. Deshalb sei der Landeswahlleiter gebeten worden, die je-weiligen Sachverhalte aufzuklären. Nach der parlamentarischen Sommerpause werde der Ausschuss wieder zusammentreten und auf der Grundlage dieser Stellungnahmen über die Wahleinsprüche entscheiden.