Warnung vor Trenddroge Lachgas

Stuttgart. Mit aktuellen Trends und Folgen des Drogenkonsums in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration in der Sitzung am Mittwoch, 10. Juli 2024, beschäftigt. Wie der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) berichtete, galt dem Missbrauch von Lachgas ein besonderes Augenmerk. 

Zum Thema Drogenkonsum im Land lagen dem Ausschuss zwei Anträge der CDU vor. Der Antrag „Trend mit tödlichen Folgen – neue Drogen in Baden-Württemberg“ thematisierte unter anderem Missbrauchsfälle von Lachgas und fragte nach Fallzahlen für das Land. Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, es sei seit Jahrzehnten bekannt, dass ein Konsum in geringem Umfang stattfinde. In letzter Zeit mehrten sich nun aber Berichte über den Konsum von Lachgas unter jungen Menschen. Dabei spielten mutmaßlich über soziale Medien verbreitete Videos ebenso eine Rolle wie die die einfache und legale Beschaffung. 

Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist ein farb- und geruchloses Gas mit euphorisierender Wirkung, das etwa in Kartuschen für Sprühsahne genutzt wird. Diese können im Einzelhandel frei erworben werden, auch in größeren Gebinden und teilweise mit Fruchtgeschmack versetzt. Erwerb und Konsum von Distickstoffmonoxid unterliegen bisher weder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Grundsätzlich ist der inhalative Konsum von Lachgas immer dann als Missbrauch einzustufen, wenn er nicht auf einer ärztlichen Verordnung beruht. 

Laut Ministerium wurden im polizeilichen Nachrichtenaustausch für 2023 rund 100 Missbrauchsfälle mit einer deutlichen Zunahme in der zweiten Jahreshälfte bekannt, darunter vor allem der Konsum von Distickstoffmonoxid durch Jugendliche und junge Erwachsene. Zur Erhebung von Erkenntnissen zur Verbreitung des Gases wurden alle polizeilichen Vorkommnisse in Zusammenhang mit Distickstoffmonoxid erfasst, mitunter auch das bloße Auffinden leerer Gaskartuschen.  

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden verwies Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der Sitzung auf die jüngste Initiative des Bundesrats, die die Bundesregierung aufforderte, den Verkauf von Lachgas einzuschränken. Der Minister habe sich auch dafür ausgesprochen, das Gas dem NpSG zu unterwerfen. Dann könne die Droge mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Laut Wahl warnte die SPD davor, Lachgas zu verharmlosen. Es sei fatal, dass die Droge einfach und legal zu beschaffen sei. Dem müsse Einhalt geboten werden.  

Konsumentinnen und Konsumenten unterschätzen laut Ministerium häufig die Gefahren, die von Lachgaskonsum ausgehen. Kurzfristig können Schwindel, Kribbeln in Fingern und Füßen und Verwirrtheit auftreten. Schwerwiegendere Folgen können während des Konsums durch Sauerstoffmangel im Blut auftreten. Es kann zur Bewusstlosigkeit, zum Herz-Kreislauf-Versagen und zu Hirnschäden kommen. Bei den Rauschgifttoten sei 2023 Distickstoffmonoxid in fünf Fällen mitursächlich für den Eintritt des Todes gewesen, habe Minister Lucha erklärt, so Wahl. Die Altersspanne der Rauschgifttoten durch Lachgas reiche von 20 bis 31 Jahren.

Ebenfalls auf Antrag der CDU behandelte der Ausschuss „Vermeintliche Verunreinigungen von Cannabis und Cannabis-Produkten“. Zur Begründung verwies die CDU darauf, dass der Konsumentenschutz vor einer Gesundheitsgefährdung durch verunreinigte Substanzen von Befürwortern der erfolgten Cannabis-Teillegalisierung als zentrales Ziel bezeichnet worden sei. Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen im Rahmen von forensisch-toxikologischen Untersuchungen durch das Landeskriminalamt festgestellt werden konnte, dass Cannabisprodukte mit niedrigem THC-Gehalt mit synthetischen Cannabinoiden im Sinne des NpSG versetzt waren, um die Rauschwirkung zu steigern. Erkenntnisse über Todesfälle in Zusammenhang mit verunreinigtem Cannabis lägen nicht vor.

Laut Wahl begrüßte Minister Lucha, dass seit 1. Juli landesweit Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen im Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden können. Das Regierungspräsidium Tübingen übernehme landesweit die Überwachung der Anbauvereinigungen. Das seien wichtige Schritte zur Kontrolle des Cannabis-Marktes. Vertreter von Grünen und SPD sprachen sich für staatliche Analysen (Drug-Checking) von auf dem Markt verfügbaren Rauschmitteln nach dem Vorbild der Schweiz und der Niederlande aus.