Weiterleitung von internen Informationen an Zeugen aus dem Untersuchungsausschuss „EnBW Deal“

Stuttgart. In den am Freitag, 24. Mai 2013 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart an den Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ übersandten Akten, befinden sich Unterlagen, die aus dem Bereich des Untersuchungsausschusses an Zeugen übersandt worden sind. Dies teilte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, mit.

Ausweislich der neu übersandten Akten, wurde eine Informationsmail des Ausschussbüros vom 14. Februar 2012 durch den Abgeordneten Winfried Mack (CDU), der stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses ist, an den Zeugen Stefan Mappus weitergeleitet. Die weitergeleitete Mail beinhaltet allgemeine Informationen über den damaligen Stand des Akteneingangs sowie eine Inhaltsübersicht über den von Morgan Stanley zur Verfügung gestellten Datenraum. „Auch wenn es sich hierbei nicht um besonders vertrauliche Informationen gehandelt hat, so verstößt deren Weitergabe an Dritte dennoch gegen das Untersuchungsausschussgesetz“, stellte der Vorsitzende Klaus Herrmann klar. Dieser Verstoß wurde durch den Abgeordneten Winfried Mack zwischenzeitlich eingeräumt.

„Da es zum wiederholten Mal zu einer Weiterleitung interner Informationen bzw. Unterlagen an Dritte gekommen ist, fordere ich nochmals alle Mitglieder des Untersuchungsausschusses eindringlich auf, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Hiernach sind Mitteilungen über den Inhalt interner Unterlagen des Untersuchungsausschusses unzulässig, soweit diese nicht bereits durch eine öffentliche Verhandlung bekannt geworden sind“, erklärte Vorsitzender Klaus Herrmann.