Wirtschaftsausschuss befasst sich mit kommunalem Bauen und sozialem Wohnungsbau
Stuttgart. Unter anderem mit zwei Anträgen der FDP/DVP-Fraktion zum Thema kommunales Bauen befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. März. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) mit. In einem Antrag ging es um die Fristwahrung bei der behördlichen Erteilung von Baugenehmigungen; der zweite beschäftigte sich mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm und der Frage, ob die darin zur Verfügung gestellten Mittel zugunsten eines Kommunalfonds nicht ausgeschöpft werden.
Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, seien in den beiden vergangenen Jahren die Mittel aus dem Landeswohnungsbauprogramm nicht vollständig abgerufen worden. So seien im Jahr 2018 von den zur Verfügung stehenden 250 Millionen Euro rund 106 Millionen Euro übriggeblieben. Wie viele dieser Gelder am Ende auch gebilligt würden, sei indes noch offen. Dass das Förderprogramm 2018 nicht vollständig ausgeschöpft worden sei, habe, so Dr. Schweickert, auch daran gelegen, dass das Programm erst zum 1. April gestartet sei und daher nur neun Monate gedauert habe. Ein weiteres Problem seien die nicht vorhandenen Flächen und dass Unternehmen durch den Bauboom stark ausgelastet seien.
„Wir haben alle Maßnahmen ergriffen, um möglichst schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Der neu geplante Kommunalfonds solle die bisherige Wohnraumförderung dabei ergänzen. So sei angedacht, dass nicht genutztes Zuschussgeld aus dem Landeswohnraumförderprogramm an die Kommunen geht, um diese finanziell zu unterstützen, wenn sie beispielsweise selber bauen möchten.
Ebenfalls mit dem Thema kommunales Wohnen beschäftigt sich ein zweiter Antrag bezüglich der Frage, ob die Behörden ihre Fristen bei der Erteilung von Baugenehmigungen einhalten. Die Bearbeitungsdauer von Bauvoranfragen und Bauanträgen bestimmt wesentlich, wann mit einem Bauvorhaben begonnen werden kann. „Der Verfahrensgang an den Regierungspräsidien nimmt mittlerweile zeitliche Dimensionen an, die privaten Bauherren, aber auch gewerblichen Bauträgern nicht mehr zumutbar erscheinen“, erklärte Dr. Schweickert. Welche Fristen es für Baugenehmigungsverfahren gebe, sei in der Landesbauordnung geregelt. Wie lange die Verfahren bis zum Vorliegen einer Baugenehmigung jedoch de facto dauerten, werde landesweit statistisch nicht erfasst. Widerspruchsverfahren, wenn also Nachbarn gegen ein Bauvorhaben Einspruch eingelegt haben, dauerten ab Eingang der Unterlagen beim Regierungspräsidium im Durchschnitt sechs bis zwölf Monate.
Noch im Frühjahr 2019 beabsichtige die Landesregierung, die Landesbauordnung zu überarbeiten, wie der Ausschussvorsitzende mitteilte. Dabei seien auch verschiedene Änderungen geplant, die das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung in der Praxis beschleunigen sollen. Darüber hinaus solle die Voraussetzung für eine weitere Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren geschaffen werden, so seien digitale Baugenehmigungen bisher gar nicht möglich.
Bereits zuvor diskutierte der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einen Antrag der SPD-Fraktion über Maßnahmen der Landesregierung zu geduldeten Personen und Ausbildung und Beschäftigung, bis diesbezüglich Bundesregelungen in Kraft treten. Hierbei zeigte sich der Ausschussvorsitzende massiv verärgert über die aus seiner Sicht absolut unzureichende Antwort des Innenministeriums. So habe das Innenministerium in der Stellungnahme auf den Antrag 5585 mehrere Fragen zusammenfassend beantwortet, sei dabei auf einzelne konkrete Fragen aber gar nicht eingegangen. Diese Art der Beantwortung stellt für den Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert eine verfassungswidrige Nichtbeantwortung dar. Verfassungswidrig sei sie, weil die verfassungsrechtlich hohen Ansprüche an die Verweigerung der Beantwortung einzelner Fragen nicht beachtet worden seien. Weder habe das Innenministerium dargelegt, dass die Antwortpflicht durch die Betroffenheit des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entfallen sei, noch seien überhaupt Gründe für die Nichtbeantwortung dargelegt worden.
Der Ausschussvorsitzende ermahnte den Vertreter des Innenministeriums, in Zukunft bei einer Nichtbeantwortung klar darzulegen, auf welchen Ablehnungsgrund sich jeweils gestützt wird, woraus sich dieser Ablehnungsgrund ergibt und warum dies im konkreten Fall unter Darstellung des Abwägungsprozesses bei der Abwägung mit dem verfassungsrechtlich gesicherten Fragerecht der Abgeordneten zu einer Ablehnung der Beantwortung der jeweiligen Frage führte.
Ferner befasste sich der Ausschuss mit zwei Anträgen der Grünen, einmal zur Gründung und zum Erhalt von Dorfläden und zum anderen zur Bilanz der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei Ausbildung und Arbeitsmobilität sowie der Dualen Ausbildung zwischen Baden-Württemberg und Katalonien. Darüber hinaus standen vier weitere Anträge der FDP/DVP-Fraktion auf der Tagesordnung, namentlich zur Meisterpflicht, zu Auswirkungen der möglichen Fusion von Vodafone und Unitymedia, zu geschäftlichen Beziehungen von Baden-Württemberg nach Großbritannien und den Auswirkungen eines „No-Deal“-Brexit für die öffentliche Hand, sowie zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Form von ÖPP-Projekten in Baden-Württemberg.