Wirtschaftsausschuss berät Landesentwicklungsplan
Stuttgart. In einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses befasste sich der Landtag abschließend mit dem Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsplans der Landesregierung. Wie die Ausschussvorsitzende, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag mitteilte, wurde damit das Anhörungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz abgeschlossen. In der beschlossenen Empfehlung heißt es u.a., dass der Fortschreibungsentwurf der Landesregierung als tragfähiges Instrument zur ausgewogenen Weiterentwicklung des Landes Baden-Württemberg begrüßt wird und dazu geeignet ist, in allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse, günstige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und gesunde Umweltbedingungen zu gewährleisten. In einem umfangreichen Katalog mit Änderungsanliegen -die im wesentlichen auf Antrag derRegierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP basierten- hat der Ausschuss die Landesregierung aufgefordert, diese Wünsche zu berücksichtigen und in den Landesentwicklungsplan mit aufzunehmen. So werden u.a. Forderungen zur Zuordnung zu den Raumkategorien, den Ober- und Mittelzentren, den Entwicklungsachsen, im Bereich der Weiterentwicklung der Infrastruktur und bei der Stärkung der regionalen Eigenkräfte erhoben. Noch in der Dezember-Sitzung des Parlaments soll dies als Empfehlung an die Regierung so beschlossen werden. Nach Auffassung der Vorsitzenden Netzhammer könne dann die Landesregierung in eigener Zuständigkeit den überarbeiteten Landesentwicklungsplan in Form einer Rechtsverordnung im nächsten Jahr rechtskräftig werden lassen. Die Landesregierung wird ersucht, folgende Änderungsanliegen zu berücksichtigen: 1. Im Bereich der Querschnittsthemen 1.1 den Entwurf nochmals in Hinblick auf zwischenzeitlich bereits erfüllte Zielset-zungen zu überprüfen und die jeweiligen Zielsetzungen zu aktualisieren; 1.2 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Zielen und Grundsätzen noch stärker zu berücksichtigen; 1.3 die aktuellen Veränderungen der demographischen Entwicklung stärker einzu-arbeiten; 1.4 frauenpolitische Anliegen stärker zu verankern. 2. Im Bereich der Raumstruktur 2.1 Zuordnung zu den Raumkategorien 2.1.1 Karlsruhe als ”grenzüberschreitenden Verdichtungsraum” auszuweisen; 2.1.2 den Verdichtungsraum Bodensee in Nord–Süd-Richtung anstatt in West–Ost-Richtung abzugrenzen; 2.1.3 den Verdichtungsraum Bodenseeraum nicht als Verdichtungsraum, sondern als “Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung” zu bezeichnen; 2.1.4 bei der Zuordnung der Kommunen südlich von Freiburg zum Verdichtungsraum Freiburg dem Anliegen der Kommunen zu entsprechen; 2.1.5 zu prüfen, ob Bopfingen und Göggingen dem Verdichtungsbereich im Ländli-chen Raum zugeordnet werden können; 2.1.6 auf eine Randzone um den Verdichtungsraum Ulm (Achstetten, Laupheim, Burg-rieden) zu verzichten; 2.1.7 auf den Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum Biberach zu verzichten; 2.1.8 Warthausen, Ummendorf und Mittelbiberach nicht dem Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum Biberach zuzuordnen; 2.1.9 die Gemeinde Gomaringen nicht dem Verdichtungsraum zuzuordnen; 2.1.10 die Abrundung des Verdichtungsbereichs im Ländlichen Raum in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg um die Bereiche um Donaueschingen und angren-zende Mittel- und Unterzentren zu überprüfen; 2.1.11 die Stadt Engen in eine Randzone um die Verdichtungsräume aufzunehmen; 2.1.12 die Einordnung von Öhringen und Künzelsau als Verdichtungsbereich im Länd-lichen Raum zu prüfen. 2.2 Oberzentren 2.2.1 Lörrach/Weil a.Rh. als gemeinsames Oberzentrum oder hilfsweise als gemein-sames Oberzentrum mit Basel auszuweisen; 2.2.2 Ravensburg/Weingarten zusammen mit Friedrichshafen entsprechend der ge-meinsamen Erklärung der Städte vom 24. September 2001 als Oberzentrum auszu-wei-sen; 2.2.3 zu prüfen, ob das Mittelzentrum Singen als Mittelzentrum mit oberzentraler Funktion aufgenommen werden kann, und dabei planerische Konkurrenz zu Konstanz auszuschließen; 2.2.4 Baden-Baden als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion auszuweisen. 2.3 Mittelzentren 2.3.1 Bad Krozingen/Staufen als gemeinsames Mittelzentrum auszuweisen; 2.3.2 Breisach als Mittelzentrum auszuweisen; 2.3.3 zu prüfen, ob Bad Waldsee als Mittelzentrum ausgewiesen werden kann; 2.3.4 Walldorf/Wiesloch als gemeinsames Mittelzentrum auszuweisen; 2.3.5 Pfullendorf als Mittelzentrum auszuweisen; 2.3.6 Blaubeuren/ Laichingen entsprechend der Vereinbarung der Städte Blaubeuren und Laichingen vom 19. November 2001 als gemeinsames Mittelzentrum aus-zuweisen; 2.3.7 die Zuordnung des Verwaltungsraums Neckargerach-Waldbrunn zu den Mittel-bereichen Eberbach und Mosbach weiterhin offen zu halten; 2.3.8 die Gemeinden Bad Bellingen und Schliengen dem Mittelbereich der Stadt Müllheim zuzuordnen, hilfsweise die Zuordnung weiterhin offen zu halten; 2.3.9 zu prüfen, ob Kupferzell dem Mittelbereich Künzelsau zugeordnet werden kann. 2.4 Entwicklungsachsen 2.4.1 zu prüfen, ob die regionale Entwicklungsachse Calw – Althengstett – Grafenau – Böblingen / Sindelfingen aufgenommen werden kann; 2.4.2 zu prüfen, ob die Landesentwicklungsachse Calw – Stuttgart aufgenommen werden kann; 2.4.3 die Achse Nagold – Herrenberg aufzunehmen; 2.4.4 die Achse Friedrichshafen – Konstanz (- Zürich) aufzunehmen; 2.4.5 die Achse Heilbronn – Stuttgart – Leinfelden-Echterdingen – Reutlin-gen/Tübingen – Riedlingen (- Ravensburg) aufzunehmen; 2.4.6 zu prüfen, ob die West-Ost-Achse entlang B 312 Riedlingen – Biberach als Lan-desentwicklungsachse aufgenommen werden kann. 3. Im Bereich der Siedlungsentwicklung und Flächenvorsorge 3.1 das Konzept für die Begleitung des Standortabbaus der Bundeswehr zu verbessern. 4. im Bereich der Weiterentwicklung der Infrastruktur 4.1 die konzeptionelle Einbindung für die Flughäfen Söllingen, Lahr und Friedrichs-hafen zu verbessern; 4.2 konzeptionell den Flughafen Basel-Mulhouse einzubinden; 4.3 die Planungsaussagen zur Landesmesse um Aussagen zu den Regionalmes-sen zu erweitern; 4.4 Mannheim 21 sowie Ulm 21 aufzunehmen; 4.5 die Verkehrsachsen im Rheintal planerisch zu stärken; 4.6 die Anbindung der deutschen Schienennetze an das französische Hochge-schwindigkeitsnetz (z.B: TGV Rhône) deutlicher herauszustellen; 4.7 die Schienenverkehrsanbindung des Schwarzwalds an die Rheinschiene und den Flughafen Zürich deutlicher herauszustellen; 4.8 den Ausbau der Südbahn Ulm – Friedrichshafen – Lindau als Ziel aufzuneh-men. 5 Im Bereich der Freiraumsicherung und Freiraumnutzung 5.1 auf die Möglichkeit des Beitrags von bestehenden Abbaustätten zum überre-gional bedeutsamen Artenschutz hinzuweisen; 5.2 im Plansatz 5.1.2.3 G als Ziel zu formulieren: „In den überregional bedeutsa-men naturnahen Landschaftsräumen ist die standortgemäße landwirtschaftliche Nutzung als Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft zu sichern.“ 6 Im Bereich der Stärkung der regionalen Eigenkräfte 6.1 den Begriff ”Landesmitte” für die Europäische Metropolregion Stuttgart zu strei-chen; 6.2 im Plansatz 6.2.2 zu formulieren: “ Es wird angestrebt, den Oberrheinraum und den Rhein - Neckar -Raum im Sinne einer ‚Europäischen Metropolregion‘ zu be-handeln”; 6.3 für den Oberrheinbereich zwischen Lörrach/Weil bis Mannheim/Heidelberg den Begriff ”Städte-Landschaft am Oberrhein” durch den Begriff ”Europäischer Ver-flechtungsraum Oberrhein/Neckar” zu ersetzen; 6.4 Reutlingen/Tübingen als eigenständigen Pol mit eigenständigen Entwicklungs-aufgaben in der mehrpoligen Europäischen Metropolregion Stuttgart zu veran-kern; 6.5 die Zuordnung von Teilen der Region Ostwürttemberg zum Oberzentrum Ulm zu überdenken; 6.6 besondere regionale Entwicklungsaufgaben im Plansatz 6.2.1 Z auch für die Region Ost-württemberg festzuschreiben; 6.7 für den Bodensee im Plansatz 6.2.4 als 4. Tiret “die Freihaltung der engeren Uferzone von weiterer Bebauung und Verdichtung” festzuschreiben.