Wirtschaftsausschuss: Bisherige Sicherungssysteme für Bankeinlagen müssen aufrechterhalten werden
Stuttgart. Den jetzigen Entwurf der EU für eine neue Richtlinie zur Sicherung von Bankeinlagen soll die Landesregierung im Bundesrat ablehnen und sich für den Fortbestand der bisherigen Sicherungssysteme und Sicherungsniveaus in Deutschland einsetzen. Diese Forderung enthält ein interfraktioneller Entschließungsantrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP, den der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 22. September 2010, einstimmig verabschiedet hat. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, erläuterte, plant die EU-Kommission als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eine grundlegende Veränderung der bestehenden Sicherungssysteme der Banken in Europa. Danach müssten sich künftig alle Kreditinstitute in Europa einem Einlagensicherungssystem anschließen. Die derzeitigen Sicherungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft, freiwillige Einlagensicherung einerseits und Institutssicherung andererseits, seien davon massiv betroffen. Die Kommission wolle ein einheitliches Schutzniveau für alle Einleger in Europa erreichen. Alle Kreditinstitute müssten einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören, eine Freistellung etwa für die Institutssicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und S-Finanzgruppe sei nicht mehr vorgesehen. Die Notwendigkeit, dass die Bürger und Mitgliedstaaten Europas durch die Sicherungssysteme der Kreditinstitute davor geschützt werden, Einlagen zu verlieren und Steuergelder für die Rettung einzelner Institute einsetzen zu müssen, wird nach Angaben Netzhammers vom Landtag ausdrücklich betont. So müsse laut Entschließung die EU-Reform zur Einlagensicherung insbesondere bei den international tätigen, systemrelevanten Banken dafür sorgen, dass von ihnen zukünftig keine Belastungen für die Steuerzahler ausgehen. Die Institutssicherung, ergänzte die Ausschussvorsitzende, trage dem Verbraucherschutz in besonders hohem Umfang Rechnung, da alle Kundengelder in unbegrenzter Höhe garantiert seien. Mit der geplanten Anhebung der Einlagensicherung auf europaweit einheitlich 100.000 Euro werde zwar ein hohes Vermögen von Einzelnen abgesichert, es gebe jedoch durchaus auch viele Kunden, die eine höhere Absicherung benötigten und erwarteten. Dies seien nicht nur Privatkunden, sondern vor allem auch eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bildeten, und Institutionen wie Versicherungen, Pensionsfonds und öffentliche Kassen. Daneben seien Bankenforderungen bei einer Bankeninsolvenz – anders als bei der Institutssicherung – nicht abgesichert. Somit bestehe die Gefahr, dass bei einer Bankeninsolvenz zwar die Kundengelder begrenzt abgedeckt seien, jedoch durch den Ausfall der Bankenforderungen eine Banken- und dann eine allgemeine Vertrauenskrise entstehe. „Eine EU-weite Mindestsicherung der Einlagen für alle Kreditinstitute in Europa ist zu begrüßen. Bestehende Sicherungssysteme mit einem umfassenden Schutz wie die Institutssicherung müssen aber weiter unverändert möglich sein“, zitierte Netzhammer aus dem interfraktionellen Antrag. Es müsse nach wie vor die freie Entscheidung der einzelnen Institutsgruppen sein, welchem Sicherungssystem – Einlagen- oder Institutssicherung – diese angehören bzw. beitreten möchten. Die Bonität und Sicherheit eines Kreditinstituts solle auch künftig ein Entscheidungskriterium für die Kunden bei der Auswahl der Bankverbindung sein. Das Wesen der Institutssicherung setze ein sehr frühzeitiges präventives Einschreiten voraus, sagte Netzhammer. Diese Sicherung greife damit zeitlich vor der Einlagensicherung und vermeide bereits den Eintritt des Einlagensicherungsfalles nach vorheriger Bankeninsolvenz. Ziel sei es, Risiken und Gefährdungslagen bei den Instituten möglichst früh zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnamen einleiten zu können. Bislang habe in Deutschland noch kein Kunde eines Instituts mit einer Institutssicherung seine Einlagen verloren. „Der präventive Ansatz der Institutssicherung ist deshalb in der Regel auch wirtschaftlich günstiger als eine Entschädigung der Einleger“, so Netzhammer. Laut Entschließung des Wirtschaftsausschusses müssten Institutsgruppen, die dem System der Institutssicherung angehören, „ersatzlos von der EU-Einlagensicherung befreit werden“.
„Das Dreisäulen-System mit Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Instituten und Genossenschaftsbanken hat sich in Deutschland gerade auch in der Krise bewährt“, gab Netzhammer die einhellige Meinung im Wirtschaftsausschuss wieder. Hierzu gehöre auch das Nebeneinander von Einlagensicherung und Institutssicherung. Die Pluralität der Sicherungssysteme wirke in der Krise stabilisierend und müsse weiter erhalten bleiben. Im Übrigen dürfe die geplante EU-Richtlinie zu keinem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand und zu keiner weiteren Bürokratisierung führen, so die Ausschussvorsitzende abschließend.