Wirtschaftsausschuss des Landtags stimmt einer<br />Übergangsregelung für Bürgschaften und Garantien zu
Stuttgart. Für die eigentlich bis 31. Dezember 2010 befristeten Maßnahmen, die im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen wurden, um das Bürgschaftsinstrumentarium und die Beteiligungsfinanzierung zu verbessern, wird es Übergangsregelungen in der Rückbürgschafts-/Rückgarantieerklärung des Landes gegenüber der Bürgschaftsbank geben. Dem hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags nach Angaben seiner Vorsitzenden, der CDU-Abgeordneten Veronika Netzhammer, am 1. Dezember 2010, einstimmig zugestimmt. Wie die Ausschussvorsitzende erläuterte, handelt es sich bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg um eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, die Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt, wenn diesen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stehen. Ferner übernehme die Bürgschaftsbank Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, die von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gewährt werden. Bund und Land, so Netzhammer, unterstützten die Bürgschaftsbank durch die Übernahme von Rückbürgschaften und Rückgarantien. Hierzu hätten Bund und Land weitgehend inhaltsgleiche Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen abgegeben. Netzhammer verwies auf das Konjunkturpaket II, in dessen Rahmen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Bürgschaftsinstrumentariums und zur Verbesserung der Beteiligungsfinanzierung beschlossen worden seien. „Diese Maßnahmen sind jedoch befristet. Sie beziehen sich auf solche Bürgschaften und Garantien, die die Bürgschaftsbank ab 6. März 2009 bis zum 31. Dezember 2010 übernimmt“, stellte die Ausschussvorsitzende klar. Um einen gleitenden Übergang zu den ursprünglichen Regelungen zu ermöglichen, sollten für alle bis zum 31. Dezember 2010 bei der Bürgschaftsbank gestellten Anträge, die bis zum 31. März 2011 genehmigt werden, noch die im Rahmen des sogenannten Deutschlandfonds beschlossenen Maßnahmen gelten.
„In der Rückbürgschaftserklärung bzw. Rückgarantieerklärung des Landes werden entsprechende Übergangsregelungen geschaffen“, sagte Netzhammer. Diese entsprächen den Formulierungen des Bundes. „An der Übergangsregelung zugunsten der Antrag stellenden Unternehmen und der Bürgschaftsbank besteht ein großes Interesse“, betonte die Ausschussvorsitzende: „Mit dieser Regelung kann sichergestellt werden, dass alle noch im Jahr 2010 eingehenden Anträge im ersten Quartal 2011 abgearbeitet werden können und es zum Jahresende nicht zu einem Wettlauf um abschließende Beurteilung kommt.“