Wirtschaftsausschuss diskutiert Anhörung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. Mai 2017, mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Erik Schweickert, mitgeteilt. Einen Änderungsantrag der FDP/DVP, eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema mit relevanten Verbänden und weiteren Gremien durchzuführen, sei mit den Stimmen von Grün-Schwarz abgelehnt worden, die SPD habe sich enthalten.

Der Ausschuss habe sich grundsätzlich zwar für die Durchführung einer Anhörung ausgesprochen, allerdings erst dann, wenn der Bund die Gesetzesvorlage vorgelegt habe. „Die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung auf Bundesebene ist ein Thema, das viele Berufe betrifft“, so Dr. Schweickert. Zum einen würden sich durch digitale Arbeitsprozesse neue Möglichkeiten ergeben, zum anderen gebe es vor allem im landwirtschaftlichen und gastronomischen Bereich Bedarf, die Arbeitszeit flexibler und den betrieblichen Anforderungen gemäß gestalten zu können. „Der Wirtschaftsausschuss steht zur Notwendigkeit einer Flexibilisierung“, hob Dr. Schweickert hervor.

Zuvor hatte sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas befasst, wie Dr. Schweickert darlegte. Das Ministerium der Justiz und für Europa setze sich für eine aktive Begleitung der Zukunftsdebatte von Länderseite ein. Dies sei im Ausschuss begrüßt worden. Das Gremium habe überdies vorgeschlagen, einen transparenten und offenen Beteiligungsprozess anzuregen, etwa über eine öffentliche Veranstaltung im Landtag.

Im Geschäftsjahr 2016 seien bei den neun baden-württembergischen Arbeitsgerichten insgesamt rund 40.000 Verfahren erledigt worden. Dies wurde bei den Beratungen des Antrags der FDP/DVP „Folgen von arbeitsgerichtlichen Verfahren für Unternehmen“ deutlich, wie der Ausschussvorsitzende ausführte. Die Urteilsquote sei lediglich bei zirka fünf Prozent gelegen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sei mit 2,7 Jahren noch sehr niedrig. „Trotz dieser positiven Tendenz zur Befriedung sollte darauf geachtet werden, dass bei einer Urteilsquote von gerade einmal fünf Prozent kein erhöhter Vergleichsdruck erzeugt wird, der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer davon abhält, den Gerichtsweg zu beschreiten“, so Dr. Schweickert.

In keiner anderen Region Europas konzentrierten sich so viele Hersteller medizintechnischer Produkte wie in Baden-Württemberg. Dies wurde bei Beratungen eines CDU-Antrags zur Medizintechnik in Baden-Württemberg deutlich. Dr. Schweickert zufolge sind nationale und internationale Unternehmen von weltweiter Bedeutung hier beheimatet oder haben hier ihre europäische oder weltweite Zentrale. „Baden-Württemberg ist damit deutschlandweit der Standort Nummer 1 für Medizintechnik“, betonte der Ausschussvorsitzende.

Weitere Beratungsgegenstände waren die Folgen des Mindestlohngesetzes und der Landesentwicklungsplan, beides Anträge von FDP/DVP sowie die Lernfabrik 4.0 an beruflichen Schulen (Antrag der CDU).