Wirtschaftsausschuss diskutiert Regulierung rechtswidriger Rückzahlungen von Coronasoforthilfen
Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat in öffentlicher Sitzung am Freitag, 12. Dezember 2025, auf Antrag der SPD über die regionale Verteilung von Rückzahlungsaufforderungen für Coronasoforthilfen sowie auf Antrag der FDP/DVP über Zinsforderungen bei der Coronasoforthilfe diskutiert. Beide Fraktionen hatten gemeinsam die Öffentlichkeit der Sitzung beantragt. Wie der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) bestätigte, wurde in nicht-öffentlicher Sitzung zudem die Finanzierung der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) thematisiert.
Die Opposition bekräftigte im öffentlichen Teil der per Livestream übertragenen Sitzung ihre Forderung, das Land müsse alle unrechtmäßig verlangten Rückzahlungen von Coronasoforthilfen im Sinne der Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 9. Oktober 2025 regulieren. Dabei seien auch Zinsen zu berücksichtigen. Betroffen seien rund 62.000 Unternehmen, denen Liquidität in Höhe von insgesamt 437 Millionen Euro entzogen worden sei. SPD, FDP/DVP und AfD erklärten, es sei zwingend, auch bereits bestandskräftige Rückzahlungsbescheide in die Regulierung einzubeziehen. Die Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs seien angesichts der allgemeinen Wirtschaftsflaute so schnell wie möglich umzusetzen, da es um unternehmerische Existenzen gehe. Diesbezüglich mangle es an Tempo des zuständigen Wirtschaftsministeriums.
SPD und FDP/DVP äußerten grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Bereitschaft der Landesregierung, alle unrechtmäßigen Rückzahlungen zu heilen. Die Liberalen erklärten, die Mannheimer Urteile ließen politisch keinen Ermessensspielraum. Notfalls müsse ein Gesetz her, um die Regulierung auch bestandskräftiger Bescheide durchzusetzen. Die SPD erklärte, die Einbringung des Nachtragshaushalts und die diesbezügliche Debatte am Vortag im Landtag habe einen Dissens in der Regierungskoalition sichtbar werden lassen, als der Finanzminister von einem Finanzierungsvorbehalt gesprochen habe. Es sei auch auffällig, dass dem entsprechenden Haushaltstitel die Rücklagen für Haushaltsrisiken betreffend kein Betrag zugewiesen worden sei. Nehme man die Regulierung ernst, hätten dort 437 Millionen Euro eingestellt werden müssen. Die CDU wies dies entschieden zurück und erklärte, die Haushaltsberatungen hätten keinerlei Interpretationsspielraum geboten. Wer dies behaupte, erzähle Märchen aus dem Landtag.
Grüne und CDU äußerten, es gehe jetzt darum, die Wiedergutmachung rechtssicher vorzubereiten und anschließend zügig umzusetzen. Die CDU unterstrich mehrfach, man werde auch bestandskräftige rechtswidrige Rückzahlungsbescheide anpacken. Man wolle „Gerechtigkeit für die Bürger“. Die Regulierung umzusetzen, sei zwingend, wenn auch nicht einfach. Eine konkrete Summe sei im Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2025/2026 nicht genannt, da man noch nicht wissen könne, wie viel Geld tatsächlich gebraucht werde. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte, sie stehe eng an der Seite der Betriebe im Land. Ihr Ziel sei es, rechtswidrige Rückforderungen zu heilen. Wie dies möglichst zügig geschehen könne, werde jetzt geprüft. Dabei müsse man aber sorgfältig und verantwortungsvoll vorgehen.
Auf Antrag der FDP/DVP befasste sich der Ausschuss im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zudem mit der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg. Die TMBW werde maßgeblich durch das Land Baden-Württemberg finanziert und übernehme wichtige Aufgaben für die Landesregierung sowie für den Tourismus in Baden-Württemberg. Dabei sei es wichtig, dass das zuständige Wirtschaftsministerium die Federführung habe, so die Liberalen nach Angaben des Ausschussvorsitzenden.
Laut Wirtschaftsministerium betrug der Haushalt 2025 der TMBW 10,017 Millionen Euro. Davon entfielen 8,020 Millionen Euro auf die Förderung des Landes. 2019 betrug der Haushalt der TMBW noch 5,860 Millionen Euro bei einer Landesförderung von 3,747 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2025 wurde demnach allein für das Projekt „Netzwerk Zukunft Tourismus“ der TMBW eine Förderung in Höhe von zwei Millionen Euro mit einer Projektlaufzeit von vier Jahren gewährt. Die Wirtschaftsministerin bekräftigte Dr. Schweickert zufolge, dass ihr Haus die großen Linien der Tourismusförderung steuere. Es gebe aber notwendigerweise auch Berührungspunkte zu touristischen Projekten in anderen Häusern. Daher sei eine Zusammenarbeit unerlässlich. Grüne und CDU stimmten dem zu.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert bewilligte der Ausschuss zudem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 7,638 Millionen Euro. Davon entfallen
- 518.528 Euro auf das Unternehmen ariadne.ai GmbH, Heidelberg (Vorhaben: digitale Darstellung des menschlichen Hirntumors, Förderprogramm Invest BW IV)
- 2.194.140 Euro auf die Stadt Bad Urach (Erneuerung Kurpark, 2. Bauabschnitt im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2025)
- 1.266.243 Euro auf die Gemeinde Grafenhausen (Sanierung Dammkörper Schlüchtensee im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2025)
- 3.660.000 auf die Erhöhung der Landeszuwendung an das Projekt Sparks RB der Robert Bosch GmbH (finanzielle Beteiligung des Landes im Rahmen des IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien).