Wirtschaftsausschuss diskutiert über Corona-Soforthilfen
Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg springt Selbstständigen und Unternehmen in der Corona-Pandemie mit Hilfen in Milliardenhöhe bei. Doch geht bei der Förderung alles mit rechten Dingen zu? Und wie kann ein möglicher Missbrauch von Hilfen verhindert werden? Diesen Fragen ging der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Oktober, nach. Zudem diskutierte das Gremium darüber, wie Weihnachtsmärkte im Südwesten unter verschärften Corona-Bedingungen stattfinden können.
Mit voneinander unabhängigen Anträgen der Fraktionen von AfD und FDP/DVP diskutierte der Ausschuss über die Gefahr, dass Mittel aus den Corona-Hilfspaketen des Landes und insbesondere aus der Soforthilfe missbräuchlich beantragt und verwendet worden sein könnten. Das Wirtschaftsministerium erklärte dazu in seiner Stellungnahme, bei den Staatsanwaltschaften im Land seien in diesem Zusammenhang bis Mitte September 377 Ermittlungsverfahren anhängig gewesen. Darunter seien 52 Fälle gewesen, bei denen der Verdacht besteht, dass Anträge unter Verwendung von Daten realer Unternehmen, aber mit fingierten Personalien und Bankverbindungen gestellt worden seien.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte vor dem Ausschuss, es würden im Zusammenhang mit der Soforthilfe laufend Prüfungen durch die L-Bank, das Landeskriminalamt und den Zoll vorgenommen. Auch ihr Haus überprüfe stichprobenartig, ob alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Sie sei davon überzeugt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Antragstellenden sich korrekt verhalten habe. Insgesamt seien die schnellen Hilfen ein großer Erfolg. Man habe so die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen mildern können, sagte die Ministerin.
Der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert warnte davor, Selbstständige und Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen. „Es gibt keine Hinweise auf systematischen Missbrauch von Hilfen“, sagte der FDP-Politiker. Viele Unternehmen hätten zu Beginn des teilweisen Lockdowns Geldmittel beantragt, um den Betrieb am Laufen halten zu können. Bei manchen von ihnen – darunter beispielsweise Fahrradläden – sei das Geschäft nach Lockerung der Auflagen bald kräftig angezogen. Dass zuvor Hilfen in Anspruch genommen wurden, sei aber nicht per se als Missbrauch einzustufen. Der Betrieb müsse und würde die Hilfen in diesen Fällen schließlich zurückzahlen, wenn er sich in der Retrospektive nicht in einer Existenzkrise befunden habe, sagte Schweickert.
Eine Mitarbeiterin des Wirtschaftsministeriums sagte vor dem Gremium, bisher hätten etwa 8.000 Selbstständige und Unternehmen Hilfen in Höhe von insgesamt rund 70 Millionen Euro zurückgezahlt. Dies zeige, dass es viele ehrliche Unternehmer im Südwesten gebe. Die Mitarbeiterin sagte weiter, alle Unternehmen würden schriftlich darauf hingewiesen, dass es eine Pflicht zur Zurückzahlung gebe.
Über die Perspektiven für Weihnachtsmärkte in der Corona-Pandemie diskutierte der Ausschuss auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion. Die Liberalen wollten wissen, ob die Schausteller im Land mit einer Gleichbehandlung durch die Kommunen rechnen können. Die Landesregierung hatte es in das Ermessen der Kommunen gestellt, ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden. Ministerin Hoffmeister-Kraut erklärte dazu vor dem Ausschuss, sie setze sich im Austausch mit dem für den Infektionsschutz zuständigen Sozialministerium für die Belange der Schausteller ein. Zuständig seien aber letztlich die Kommunen. Ob Lockerungen zu Gunsten der Beschicker von Weihnachtsmärkten möglich seien, sei angesichts der aktuell sich verschärfenden Corona-Lage fraglich.
Ebenfalls auf Antrag der FDP/DVP diskutierte der Wirtschaftsausschuss über das aktuelle und künftige Angebot von Gewerbegebieten in Land. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut blieb dem Gremium konkrete Zahlen schuldig. Entsprechende Daten würden bisher schlicht nicht erhoben, sagte sie. Dessen ungeachtet genieße die Erschließung neuer Gewerbeflächen in ihrem Haus hohe Priorität.