Wirtschaftsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz
Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 24. Februar 2026, Experten zum Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz angehört und anschließend über den Gesetzentwurf der Fraktionen der Grünen und der CDU beraten. Mit den Stimmen von Grünen, CDU, FDP/DVP und AfD bei Enthaltung der SPD empfahl der Ausschuss dem am morgigen Mittwoch, 25. Februar, tagenden Plenum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Den Gesetzentwurf über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe (‚Soforthilfe Corona‘)“ vom 22. März 2020 hatten Grüne und CDU in der Plenarsitzung am 5. Februar eingebracht. Sie reagierten damit auf Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 9. Oktober 2025 zu unrechtmäßig verlangten Rückzahlungen dieser Hilfen. Im Gesetzentwurf wird von einem Mittelbedarf von bis zu 791 Millionen Euro ausgegangen, um den Schaden für zehntausende betroffene Unternehmen zu regulieren.
In der Beratung äußerte die Opposition erneut scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung hinsichtlich der Regulierung der rechtswidrigen Rückzahlungen. Seit den Urteilen habe das Wirtschaftsministerium wertvolle Zeit vergeudet und die Unternehmen länger im Ungewissen gelassen, als nötig gewesen wäre, hieß es. Das Haus von Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) habe nicht ordentlich gearbeitet, und die Grünen hätten die Ministerin walten lassen, erklärte die SPD. Erst der andauernde Druck der Opposition habe dafür gesorgt, dass die Gelder jetzt endlich zurückfließen können.
Die FDP/DVP kritisierte, erst habe es viel zu lange gedauert, bis man eine Lösung präsentiert habe, und nun sei diese Lösung mit heißer Nadel gestrickt und mit zu vielen Unwägbarkeiten behaftet. Insbesondere sei unklar, wie teuer die Regulierung am Ende auch mit Blick auf die zu erwartenden enormen Verwaltungskosten werde. Die Intention des Gesetzes sei zwar richtig, doch seine Ausgestaltung sei ein Krampf. Es drohten enorme Kosten für den Steuerzahler von womöglich bis zu einer Milliarde Euro und eine unnötige bürokratische Belastung für die Unternehmen. Die AfD kritisierte, dass immer noch nicht klar sei, ob und in welcher Höhe mit Regressforderungen des Bundes gerechnet werden müsse angesichts der Tatsache, dass von den Coronasoforthilfen des Landes in Höhe 437 Millionen Euro rund 200 Millionen Euro ursprünglich vom Bund stammten. Der Ausschussvorsitzende bezeichnete es als eine massive Zumutung für den Wirtschaftsausschuss, dass die Abgeordneten nun über ein Gesetz abstimmen müssten, von dem nicht klar sei, was es am Ende kosten könnte. Dabei warf er der Ministerin Arbeitsverweigerung vor, da diese immer noch nicht die Bundesregierung dazu kontaktierte, obwohl der Landtag sie noch im alten Jahr dazu aufgefordert habe.
Grüne und CDU hoben hervor, es sei entscheidend, dass die Regulierung im Interesse der betroffenen Unternehmen noch in der laufenden Wahlperiode beschlossen werden könne. Beide Fraktionen hätten die Verantwortung dafür übernommen. Es gehe darum, mit möglichst einfachen und transparenten Regeln verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Der Rechtsstaat müsse Fehler korrigieren, auch wenn das Geld koste, so die Grünen. Die CDU erklärte, es sei entscheidend, alle Geschädigten gleich zu behandeln. Deshalb seien auch Unternehmen in die Regulierung einzuschließen, die nicht gegen die Rückzahlungsbescheide geklagt oder Widerspruch eingelegt haben.
Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut widersprach den Vorhaltungen, sie habe nach den Urteilen zu zögerlich agiert. Man habe zunächst die Urteilsbegründungen und anschließend ein externes Rechtsgutachten abwarten müssen, um den richtigen Weg der Regulierung zu wählen. Es sei auch richtig, dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Bei Entscheidungen von solcher Tragweite habe die Legislative mehr Spielraum und auch die erforderliche Legitimität.
Die FDP/DVP konnte sich mit einem Änderungsantrag, mit dem sie auf ein bürokratiearmes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren für die Rückerstattung drängte nicht durchsetzen. Zuvor war in der Anhörung deutlich geworden, dass beispielsweise eine einfache Rücküberweisung der rechtswidrig von den Unternehmen verlangten Rückerstattungen keine Option ist, da nicht zielgenau genug. Ebenso müssen die Unternehmen aktive Erklärungen zu Beihilfen abgeben. Somit bleibt es bei dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahren – Unternehmen müssen die Rückerstattung aktiv beantragen.
Eine Mehrheit gefunden hat hingegen ein Antrag der Fraktionen Grüne und CDU. Dieser schafft insbesondere eine nachträgliche Stichprobenprüfung ab und reduziert somit den bürokratischen Aufwand zumindest etwas. Zudem führt er zusätzliche Mechanismen gegen Missbrauch und Betrug bei der Beantragung der Rückzahlungen ein und nimmt rechtliche Klarstellungen vor.