Wirtschaftsausschuss fordert einstimmig:
Strompreiserhöhung durch mehr Wettbewerb und verschärfte Missbrauchsaufsicht stoppen Stuttgart. Um der marktbeherrschenden Stellung der Energieversorgungsunternehmen zu begegnen, soll die Landesregierung Maßnahmen für mehr Wettbewerb unterstützen und sich für eine schärfere kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht einsetzen. Diese Forderung enthält ein interfraktioneller Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP/DVP, der in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am heutigen Mittwoch, 18. Oktober 2006, einstimmig verabschiedet wurde. „Nur eine deutlich verschärfte Missbrauchsaufsicht kann die Kartellbehörden in die Lage versetzen, die gesamte Preisbildung der Energieversorgungsunternehmen zu überprüfen und gegebenenfalls Preis senkende Maßnahmen einzuleiten“, erklärte die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer. Preis dämpfend wirke nicht die Rückkehr zur staatlichen Preisgenehmigung, sondern allein der Wettbewerb. Der Schlüssel für mehr Wettbewerb liege im diskriminierungsfreien Zugang zu den Strom- und Gasnetzen. „Ergänzt durch eine deutlich verschärfte Missbrauchsaufsicht über Energieversorgungsunternehmen kann die Weitergabe der abgesenkten Netznutzungsentgelte an die Endverbraucher sichergestellt werden“, so Netzhammer. Nach Angaben Netzhammers wird die Landesregierung in dem interfraktionellen Antrag unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, „bei angekündigten Preiserhöhungen von den Unternehmen einen Nachweis zu verlangen, dass ihre Preise wettbewerbskonform und angemessen kalkuliert sind“. Eingeführt werden müsste auch der Sofortvollzug von Verfügungen der Kartellbehörden, damit die Verbraucher von deren Entscheidungen unmittelbar profitieren könnten. „Schließlich ist es dem Wirtschaftsausschuss ein Anliegen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher qualifiziert über den Wechsel von Stromversorgern informiert werden und die verschiedenen Informationsmedien noch ausführlicher publiziert werden“, sagte Vorsitzende Netzhammer abschließend.