Wirtschaftsausschuss für möglichst rasche Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitszeit – vorerst keine Bundesratsinitiative
Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau befürwortet eine möglichst rasche Weiterentwicklung eines flexiblen Arbeitszeitrechts und erhofft sich hiervon positive Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies wurde in der Sitzung dieses Gremiums am Mittwoch, 16. November 2016, bei der Beratung eines einschlägigen Antrags der FDP/DVP-Fraktion deutlich. Der in diesem Antrag enthaltene Beschlussvorschlag, nach Anhörung dafür relevanter Verbände und Organisationen eine Bundesratsinitiative anzustreben mit dem Ziel, eine praktikable Arbeitszeitregelung auf den Weg zu bringen, wurde nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des FDP/DVP-Abgeordneten Dr. Erik Schweickert, allerdings mehrheitlich abgelehnt. Dies sei damit begründet worden, dass man die entsprechenden Beratungen auf Bundesebene abwarten wolle.
„Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen in vielen Branchen nicht mehr die Anforderungen der betrieblichen Realität“, führte Schweickert aus. In vielen Bereichen könnten die tatsächlichen Arbeitszeiten nicht den Vorschriften entsprechen und seien somit illegal. Schweickert verwies in diesem Zusammenhang auf das Mindestlohngesetz, bei dem die genaue Protokollierung der tatsächlichen Arbeitszeiten verlangt werde. Dies verstärke den Appell verschiedener Branchen, die Arbeitszeitgesetzgebung zu flexibilisieren und Wochenarbeitszeitkonten unbürokratischer zu ermöglichen. „Eine praktikable Arbeitszeitregelung sollte sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Betriebsabläufe bei den Unternehmen in Baden-Württemberg berücksichtigen“, so der Ausschussvorsitzende.
Wie Schweickert weiter mitteilte, habe sich die Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilisierungsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung zu tragen und vorhandene Hürden abzubauen. Befürwortet würden passgenaue Arbeitszeitregelungen, die den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Betriebe und ihrer Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, entsprächen. Dabei hätten Lösungen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene Vorrang vor gesetzlichen Regelungen. Die Landesregierung habe zugesichert, in Sachen Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitszeit mit Hochdruck zu agieren, berichtete Schweickert.