Wirtschaftsausschuss stimmt Änderung der Landesbauordnung zu:
Antennen bis zehn Meter Höhe sollen künftig ohne baurechtliche Genehmigung erstellt werden können Stuttgart. In seiner letzten Sitzung am Mittwoch, 15. Oktober 2003, hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen beschlossen, künftig Antennen bis zehn Meter Höhe grundsätzlich baurechtlich verfahrensfrei zu stellen, auch wenn damit eine Nutzungsänderung oder bauliche Änderung eines bestehenden Gebäudes verbunden ist. Dies gilt nicht für Anlagen in Wohngebieten. Die Beschlussfassung war aufgrund der neueren Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg notwendig geworden. Danach hätten zahlreiche neu zu installierende Antennenanlagen ein förmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen müssen. „Die Änderung der Landesbauordnung wird zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den unteren und höheren Baurechtsbehörden führen“, sagte die Ausschussvorsitzende Veronika Netzhammer (CDU). Die Änderung entspreche weitgehend den Vorgaben der Musterbauordnung, die im Jahr 2002 von der Bauministerkonferenz der Bundesländer beschlossen worden sei. Sie leiste einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung. „Die Netzabdeckung für den Mobilfunk gestaltet sich in Baden-Württemberg wegen der schwierigen Topographie ohnehin als schwierig. Wir wollen nicht durch zu viel Bürokratie ans Ende der Entwicklung geraten“, so Netzhammer abschließend.